Jobcenter · § 22 Abs. 6 SGB II · Frankfurt am Main
Von der Anspruchsprüfung bis zum Umzugstag: In Frankfurt am Main übernehmen wir Ihren über Jobcenter bezuschussten Umzug komplett.

Ob Antrag oder Umzugstag – in Frankfurt am Main bekommen Sie beides aus einer Hand. Kostenträger ist Jobcenter (§ 22 SGB II, Übernahme angemessener Kosten); die Abstimmung mit das Jobcenter Frankfurt am Main übernehmen wir für Sie.
Wenn in Frankfurt am Main ein Umzug ansteht und Jobcenter als Kostenträger infrage kommt, sind Sie bei uns richtig: Antrag, Kostenvoranschlag und Umzug aus einer Hand.
Frankfurt am Main zählt rund 773.000 Einwohner – entsprechend viele Menschen haben hier Anspruch auf eine Kostenübernahme, ohne es zu wissen.
Für Ihren Umzug in Frankfurt am Main ist das Jobcenter Frankfurt am Main der richtige Ansprechpartner. Wir übernehmen den Schriftverkehr, die Begründung und die Abstimmung komplett.
Ob Innenstadt oder Randlage von Frankfurt am Main: Wir organisieren kurze Wege, auf Wunsch eine Halteverbotszone und ein geschultes Team.
→ Alle Details zu: Umzug über das Jobcenter · Anderer Kostenträger in Frankfurt am Main?
Häufige Fragen
das Jobcenter Frankfurt am Main entscheidet in Frankfurt am Main über die Kostenübernahme. Wir sorgen mit einem prüffesten Antrag (§ 22 SGB II) dafür, dass er durchgeht.
Ja. Frankfurt am Main gehört zu unserem Einsatzgebiet – für die Bedarfsermittlung kommen wir zu Ihnen oder klären die Details telefonisch.
Erstberatung und Antragsvorbereitung sind in Frankfurt am Main kostenlos; vergütet werden wir über den bewilligten Umzug.
Kostenlose Erstberatung
Wir prüfen Ihre Ausgangslage kostenlos und übernehmen anschließend den kompletten Antrag – inklusive Begründung, Kostenvoranschlag und Abstimmung mit der zuständigen Stelle.