Jobcenter · § 22 Abs. 6 SGB II · Freiburg
Von der Anspruchsprüfung bis zum Umzugstag: In Freiburg übernehmen wir Ihren über Jobcenter bezuschussten Umzug komplett.

Ob Antrag oder Umzugstag – in Freiburg bekommen Sie beides aus einer Hand. Kostenträger ist Jobcenter (§ 22 SGB II, Übernahme angemessener Kosten); die Abstimmung mit das Jobcenter Freiburg übernehmen wir für Sie.
Bezuschusster Umzug in Freiburg über Jobcenter: Wir prüfen kostenlos Ihren Anspruch, stellen den Antrag und ziehen Sie anschließend zuverlässig um.
Freiburg mit seinen rund 237.460 Einwohnern gehört zu den Orten, in denen wir regelmäßig bezuschusste Umzüge begleiten.
Zuständig ist in Freiburg das Jobcenter Freiburg. Wir kennen die Anforderungen nach § 22 Abs. 6 SGB II, bereiten Begründung und Kostenvoranschlag auf und reichen den Antrag in Ihrem Namen ein – damit er auf Anhieb durchgeht.
Viele in Freiburg verschenken den Zuschuss, weil der Antrag zu kompliziert wirkt. Genau diesen Schritt nehmen wir Ihnen ab – kostenfrei.
→ Alle Details zu: Umzug über das Jobcenter · Anderer Kostenträger in Freiburg?
Häufige Fragen
Zuständig ist in Freiburg das Jobcenter Freiburg. Nach § 22 Abs. 6 SGB II bereiten wir Begründung und Kostenvoranschlag auf und stellen den Antrag für Sie.
Ja, wir sind in Freiburg im Einsatz und führen den Umzug mit eigenem, geschultem Team durch.
Nein – in Freiburg ist die Beratung gratis. Bezahlt wird nur der bewilligte Umzug, in der Regel durch den Kostenträger.
Kostenlose Erstberatung
Wir prüfen Ihre Ausgangslage kostenlos und übernehmen anschließend den kompletten Antrag – inklusive Begründung, Kostenvoranschlag und Abstimmung mit der zuständigen Stelle.