Jobcenter · § 22 Abs. 6 SGB II · Göttingen
Antrag, Abstimmung mit das Jobcenter Göttingen und Durchführung – aus einer Hand. Kostenlose Erstberatung für Menschen in Göttingen.

Jobcenter, § 22 SGB II, Übernahme angemessener Kosten – und mittendrin das Jobcenter Göttingen: In Göttingen wickeln wir den gesamten Ablauf für Sie ab, von der ersten Beratung bis zur besenreinen Übergabe.
Wenn in Göttingen ein Umzug ansteht und Jobcenter als Kostenträger infrage kommt, sind Sie bei uns richtig: Antrag, Kostenvoranschlag und Umzug aus einer Hand.
Göttingen mit seinen rund 122.149 Einwohnern gehört zu den Orten, in denen wir regelmäßig bezuschusste Umzüge begleiten.
In Göttingen stimmen wir uns mit das Jobcenter Göttingen ab, klären die Voraussetzungen und stellen den Antrag rechtzeitig – immer vor dem Umzug.
In Göttingen planen wir den Umzugstermin so, dass die Bewilligung rechtzeitig vorliegt und keine doppelte Miete anfällt.
→ Alle Details zu: Umzug über das Jobcenter · Anderer Kostenträger in Göttingen?
Häufige Fragen
Zuständig ist in Göttingen das Jobcenter Göttingen. Nach § 22 Abs. 6 SGB II bereiten wir Begründung und Kostenvoranschlag auf und stellen den Antrag für Sie.
Ja. Göttingen gehört zu unserem Einsatzgebiet – für die Bedarfsermittlung kommen wir zu Ihnen oder klären die Details telefonisch.
Nein – in Göttingen ist die Beratung gratis. Bezahlt wird nur der bewilligte Umzug, in der Regel durch den Kostenträger.
Kostenlose Erstberatung
Wir prüfen Ihre Ausgangslage kostenlos und übernehmen anschließend den kompletten Antrag – inklusive Begründung, Kostenvoranschlag und Abstimmung mit der zuständigen Stelle.