Jobcenter · § 22 Abs. 6 SGB II · Nürnberg
In Nürnberg nehmen wir Ihnen den Behördenweg ab – Antrag (§ 22 SGB II), Kostenvoranschlag und Umzug inklusive.

Für Ihren Umzug in Nürnberg über Jobcenter gilt: erst der Antrag (§ 22 Abs. 6 SGB II), dann der Umzug. Wir erledigen beides – inklusive Kostenvoranschlag und Abstimmung mit das Jobcenter Nürnberg. Umfang: Übernahme angemessener Kosten.
Viele Menschen in Nürnberg wissen nicht, dass Jobcenter ihren Umzug übernehmen kann. Wir klären das – und nehmen Ihnen den ganzen Behördenweg ab.
In Nürnberg leben etwa 523.000 Menschen – für viele ist ein von der Behörde bezahlter Umzug eine spürbare Entlastung.
Für Ihren Umzug in Nürnberg ist das Jobcenter Nürnberg der richtige Ansprechpartner. Wir übernehmen den Schriftverkehr, die Begründung und die Abstimmung komplett.
In Nürnberg planen wir den Umzugstermin so, dass die Bewilligung rechtzeitig vorliegt und keine doppelte Miete anfällt.
→ Alle Details zu: Umzug über das Jobcenter · Anderer Kostenträger in Nürnberg?
Häufige Fragen
In Nürnberg ist das Jobcenter Nürnberg zuständig. Wir übernehmen den Antrag nach § 22 Abs. 6 SGB II und die komplette Abstimmung – die Erstberatung ist kostenlos.
Ja, wir sind in Nürnberg im Einsatz und führen den Umzug mit eigenem, geschultem Team durch.
Nein – in Nürnberg ist die Beratung gratis. Bezahlt wird nur der bewilligte Umzug, in der Regel durch den Kostenträger.
Kostenlose Erstberatung
Wir prüfen Ihre Ausgangslage kostenlos und übernehmen anschließend den kompletten Antrag – inklusive Begründung, Kostenvoranschlag und Abstimmung mit der zuständigen Stelle.