Ratgeber
Schwerbehindertenausweis und Umzug: Adresse melden
Der Schwerbehindertenausweis gilt auch nach einem Umzug in Deutschland weiter, der festgestellte Grad der Behinderung bleibt grundsätzlich bestehen. Teilen Sie die neue Adresse dem Versorgungsamt mit, das Ihren Fall bearbeitet hat; das Verfahren unterscheidet sich je nach Bundesland. Am neuen Wohnort sollten Sie prüfen, ob Nachteilsausgleiche, etwa für Nahverkehr oder Parken, neu beantragt werden müssen. Für eine behinderungsgerechte Wohnung kann im Einzelfall ein Rehabilitationsträger Wohnungshilfe leisten.
Bleibt der Ausweis nach dem Umzug gültig?
Ja. Der Ausweis gilt bundesweit. Ein Umzug führt nicht automatisch zu einer neuen Prüfung; der festgestellte Grad der Behinderung bleibt bestehen. Das Berliner Versorgungsamt beschreibt den Ausweis auf seinen Serviceseiten als bundesweit gültig.
Das tun Sie nach dem Umzug
- Melden Sie die neue Adresse beim Einwohnermeldeamt an.
- Teilen Sie die Adresse dem Versorgungsamt oder Landesamt mit, das bisher für Sie zuständig war, schriftlich oder über das Formular Ihres Landes. So kann die Akte an die neu zuständige Stelle gehen.
- Fragen Sie bei Ihrem Versorgungsamt nach, ob für Ihren Ausweis etwas zu tun ist.
Und die Umzugskosten?
Bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben können im Einzelfall die Kosten einer behinderungsgerechten Wohnung (Beschaffung, Ausstattung, Erhaltung) übernommen werden (§ 49 Abs. 8 Satz 1 Nr. 6 SGB IX). Wer zuständig ist, hängt von Ihrer Lage ab: Zuständigkeit bei Schwerbehinderung und Umzug bei Schwerbehinderung.
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