Ratgeber
Umzug bei der Agentur für Arbeit melden
Melden Sie den Umzug der Agentur für Arbeit vorher. Leistungsbezieher müssen Änderungen in ihren Verhältnissen mitteilen (§ 60 SGB I) und für die Vermittlung zeitnah erreichbar sein (§ 138 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 5 SGB III). Ein bundesweit vorgeschriebenes Formular nennt das Gesetz nicht; fragen Sie Ihre Agentur nach dem Meldeweg.
Was Sie melden
- Ihre neue Anschrift und das Umzugsdatum
- eine geänderte Telefonnummer oder E-Mail-Adresse
- wenn vorhanden: Ihre Kundennummer
Wann Sie melden
Möglichst vor dem Umzug, spätestens sobald die neue Adresse feststeht. Die Agentur muss Sie nach dem Umzug erreichen können, sonst kann es Probleme bei der Vermittlung und bei der Auszahlung geben.
Wer ist nach dem Umzug zuständig?
In der Regel wird die Agentur für Arbeit an Ihrem neuen Wohnort zuständig (§ 327 SGB III). Das gilt auch bei einem Umzug in ein anderes Bundesland; Sie können grundsätzlich weiter Arbeitslosengeld beziehen, solange Sie der Vermittlung zur Verfügung stehen (§ 138 SGB III).
Umzugskosten: Antrag vor dem Umzug
Die Agentur kann bei der Anbahnung oder Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung angemessene Kosten aus dem Vermittlungsbudget übernehmen, wenn das für Ihre berufliche Eingliederung notwendig ist (§ 44 SGB III). Den Antrag stellen Sie in der Regel vor dem Umzug (§ 324 SGB III). Alle Voraussetzungen: Umzugskosten von der Arbeitsagentur.
Passende Antragsart