Ratgeber
Umzug ins Pflegeheim: Zahlt die Pflegekasse?
Der Zuschuss nach § 40 Abs. 4 SGB XI (bis zu 4.180 € je Maßnahme) gilt für Maßnahmen im Wohnumfeld, die die häusliche Pflege ermöglichen oder erheblich erleichtern. Für den Einzug in ein Pflegeheim macht diese Vorschrift keine Aussage; fragen Sie bei Ihrer Pflegekasse nach.
Wozu der Zuschuss dient
Er soll helfen, den Umzug in ein Pflegeheim zu vermeiden oder hinauszuzögern (betanet.de).
Leistungen bei stationärer Pflege
Welche Leistungen es für die stationäre Pflege gibt, regelt die Pflegeversicherung gesondert; die Auskunft erteilt die Pflegekasse oder ein Pflegestützpunkt.
Quellen: § 40 Abs. 4 SGB XI; betanet.de, „Wohnumfeldverbesserung“ (Stand 04.12.2025).
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