Ratgeber

Umzug mit Pflegegrad: Wer bekommt den Zuschuss?

Auf einen Blick

Die Pflegekasse kann Pflegebedürftigen der Pflegegrade 1 bis 5 auf Antrag bis zu 4.180 € für Maßnahmen im Wohnumfeld zahlen. Der Höchstbetrag ist für alle Pflegegrade derselbe.

Voraussetzungen

  • Eine festgestellte Pflegebedürftigkeit mit Pflegegrad 1 bis 5 und die Vorversicherungszeit in der Pflegeversicherung.
  • Die Maßnahme ermöglicht die häusliche Pflege oder erleichtert sie erheblich, oder sie stellt eine möglichst selbständige Lebensführung wieder her.

Gibt es Unterschiede zwischen Pflegegrad 1, 2 und 3?

Im Gesetzestext nicht. § 40 SGB XI Abs. 4 nennt einen einheitlichen Höchstbetrag von 4.180 € je Maßnahme, ohne Staffelung nach Pflegegrad.

Und ohne Pflegegrad?

Dann greift dieser Zuschuss nicht. Zu Umzügen bei Schwerbehinderung: Umzug bei Schwerbehinderung.

Mehrere Pflegebedürftige im Haushalt

Leben mehrere Pflegebedürftige in einer gemeinsamen Wohnung, gilt die Grenze von 4.180 € je Pflegebedürftigem, insgesamt höchstens 16.720 € je Maßnahme.

Antrag

Der Ablauf steht im Ratgeber Umzugskosten bei der Pflegekasse beantragen.

Wir übernehmen das für Sie: Antrag, Begründung, Kostenvoranschlag und Umzug – kostenlose Erstberatung.

Quellen: § 40 SGB XI Abs. 4 SGB XI; Bundesgesundheitsministerium, „Zuschüsse zur Wohnungsanpassung“ (Pflegegrade 1 bis 5); betanet.de, „Wohnumfeldverbesserung“ (Feststellung der Pflegebedürftigkeit, Vorversicherungszeit).

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