Ratgeber
Jobcenter-Umzug: Antrag und Formular
Beim Jobcenter gibt es zwei Zusicherungen: für die neue Unterkunft (§ 22 Abs. 4 SGB II, soll vor dem Mietvertrag eingeholt werden) und für die Umzugskosten (§ 22 Abs. 6 SGB II, vor dem Umzug). Das gilt für das Grundsicherungsgeld, auch Bürgergeld genannt. Ein bundesweit vorgeschriebenes Formular gibt es nicht; die Zusicherung muss schriftlich vorliegen (§ 34 SGB X).
Antrag auf Zusicherung für eine neue Unterkunft
Schreiben Sie dem Jobcenter, bevor Sie den Mietvertrag unterschreiben. Geben Sie an:
- Ihren Namen, Ihre Adresse und Ihre Kundennummer oder Nummer der Bedarfsgemeinschaft
- den Grund für den Umzug
- das Wohnungsangebot mit Anschrift, Größe, Kaltmiete, Nebenkosten und Heizkosten
- das Mietangebot oder eine Bestätigung des Vermieters, wenn vorhanden
Wer in ein anderes Jobcenter-Gebiet zieht, wendet sich an das Jobcenter am Ort der neuen Unterkunft.
Antrag auf Zusicherung der Umzugskosten
Für die Umzugskosten ist der bis zum Umzug zuständige kommunale Träger zuständig. Fügen Sie einen Kostenvoranschlag eines Umzugsunternehmens bei. Die Zusicherung soll erteilt werden, wenn der Umzug vom kommunalen Träger veranlasst oder aus anderen Gründen notwendig ist und wenn ohne Zusicherung keine Unterkunft in angemessenem Zeitraum gefunden werden kann (§ 22 Abs. 6 Satz 2 SGB II). Beauftragen Sie den Umzug erst nach der schriftlichen Zusicherung.
Gibt es ein Formular?
Das Gesetz schreibt keine Form für den Antrag vor. Viele Jobcenter haben eigene Formulare oder Online-Anträge; fragen Sie bei Ihrem Jobcenter danach. Ein formloses Schreiben mit den Angaben oben genügt als Grundlage für das Gespräch.
Mietkaution und Genossenschaftsanteile
Aufwendungen dafür können bei vorheriger Zusicherung des Trägers am Ort der neuen Unterkunft anerkannt werden und sollen als Darlehen erbracht werden (§ 22 Abs. 6 SGB II).
Passende Antragsart