Sozial-/Integrationsamt, Eingliederungshilfe · SGB IX (Eingliederungshilfe) · Hamburg

Umzug bei Schwerbehinderungin Hamburg

Von der Anspruchsprüfung bis zum Umzugstag: In Hamburg übernehmen wir Ihren über Sozial-/Integrationsamt, Eingliederungshilfe bezuschussten Umzug komplett.

Umzug bei Schwerbehinderung in Hamburg – kostenlose Beratung
Auf einen Blick

In Hamburg übernimmt Zuschuss-Umzug Ihren über Sozial-/Integrationsamt, Eingliederungshilfe bezuschussten Umzug komplett: Wir prüfen den Anspruch (SGB IX (Eingliederungshilfe)), bereiten Begründung und Kostenvoranschlag auf, stimmen uns mit das Sozial- bzw. Integrationsamt in Hamburg ab und führen den Umzug durch. Leistung: nach Bedarf.

Viele Menschen in Hamburg wissen nicht, dass Sozial-/Integrationsamt, Eingliederungshilfe ihren Umzug übernehmen kann. Wir klären das – und nehmen Ihnen den ganzen Behördenweg ab.

Hamburg mit seinen rund 1.906.000 Einwohnern gehört zu den Orten, in denen wir regelmäßig bezuschusste Umzüge begleiten.

Zuständige Stelle in Hamburg

Zuständig ist in Hamburg das Sozial- bzw. Integrationsamt in Hamburg. Wir kennen die Anforderungen nach SGB IX (Eingliederungshilfe), bereiten Begründung und Kostenvoranschlag auf und reichen den Antrag in Ihrem Namen ein – damit er auf Anhieb durchgeht.

Damit nichts schiefgeht

Viele in Hamburg verschenken den Zuschuss, weil der Antrag zu kompliziert wirkt. Genau diesen Schritt nehmen wir Ihnen ab – kostenfrei.

So läuft Ihr Schwerbehinderung-Umzug in Hamburg ab

  1. Anspruch klärenIn einem kurzen Gespräch klären wir, ob Sozial-/Integrationsamt, Eingliederungshilfe Ihren Umzug in Hamburg trägt.
  2. Unterlagen & AntragWir bereiten alle Unterlagen auf und reichen den Antrag rechtzeitig vor dem Umzug ein.
  3. Umzug & ÜbergabeNach der Zusage ziehen wir Sie um und übergeben die alte Wohnung besenrein.

→ Alle Details zu: Umzug bei Schwerbehinderung  ·  Anderer Kostenträger in Hamburg?

Häufige Fragen

Schwerbehinderung-Umzug in Hamburg – häufige Fragen

Übernimmt Sozial-/Integrationsamt, Eingliederungshilfe in Hamburg die Umzugskosten?

Zuständig ist in Hamburg das Sozial- bzw. Integrationsamt in Hamburg. Nach SGB IX (Eingliederungshilfe) bereiten wir Begründung und Kostenvoranschlag auf und stellen den Antrag für Sie.

Sind Sie für einen Schwerbehinderung-Umzug in Hamburg vor Ort?

Ja. Hamburg gehört zu unserem Einsatzgebiet – für die Bedarfsermittlung kommen wir zu Ihnen oder klären die Details telefonisch.

Was kostet die Beratung in Hamburg?

Nein – in Hamburg ist die Beratung gratis. Bezahlt wird nur der bewilligte Umzug, in der Regel durch den Kostenträger.

Kostenlose Erstberatung

Umzug in Hamburg über Sozial-/Integrationsamt, Eingliederungshilfe beantragen

Wir prüfen Ihre Ausgangslage kostenlos und übernehmen anschließend den kompletten Antrag – inklusive Begründung, Kostenvoranschlag und Abstimmung mit der zuständigen Stelle.

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