Sozial-/Integrationsamt, Eingliederungshilfe · SGB IX (Eingliederungshilfe) · Hamburg
Von der Anspruchsprüfung bis zum Umzugstag: In Hamburg übernehmen wir Ihren über Sozial-/Integrationsamt, Eingliederungshilfe bezuschussten Umzug komplett.

In Hamburg übernimmt Zuschuss-Umzug Ihren über Sozial-/Integrationsamt, Eingliederungshilfe bezuschussten Umzug komplett: Wir prüfen den Anspruch (SGB IX (Eingliederungshilfe)), bereiten Begründung und Kostenvoranschlag auf, stimmen uns mit das Sozial- bzw. Integrationsamt in Hamburg ab und führen den Umzug durch. Leistung: nach Bedarf.
Viele Menschen in Hamburg wissen nicht, dass Sozial-/Integrationsamt, Eingliederungshilfe ihren Umzug übernehmen kann. Wir klären das – und nehmen Ihnen den ganzen Behördenweg ab.
Hamburg mit seinen rund 1.906.000 Einwohnern gehört zu den Orten, in denen wir regelmäßig bezuschusste Umzüge begleiten.
Zuständig ist in Hamburg das Sozial- bzw. Integrationsamt in Hamburg. Wir kennen die Anforderungen nach SGB IX (Eingliederungshilfe), bereiten Begründung und Kostenvoranschlag auf und reichen den Antrag in Ihrem Namen ein – damit er auf Anhieb durchgeht.
Viele in Hamburg verschenken den Zuschuss, weil der Antrag zu kompliziert wirkt. Genau diesen Schritt nehmen wir Ihnen ab – kostenfrei.
→ Alle Details zu: Umzug bei Schwerbehinderung · Anderer Kostenträger in Hamburg?
Häufige Fragen
Zuständig ist in Hamburg das Sozial- bzw. Integrationsamt in Hamburg. Nach SGB IX (Eingliederungshilfe) bereiten wir Begründung und Kostenvoranschlag auf und stellen den Antrag für Sie.
Ja. Hamburg gehört zu unserem Einsatzgebiet – für die Bedarfsermittlung kommen wir zu Ihnen oder klären die Details telefonisch.
Nein – in Hamburg ist die Beratung gratis. Bezahlt wird nur der bewilligte Umzug, in der Regel durch den Kostenträger.
Kostenlose Erstberatung
Wir prüfen Ihre Ausgangslage kostenlos und übernehmen anschließend den kompletten Antrag – inklusive Begründung, Kostenvoranschlag und Abstimmung mit der zuständigen Stelle.