Sozial-/Integrationsamt, Eingliederungshilfe · SGB IX (Eingliederungshilfe) · Dresden
Antrag, Abstimmung mit das Sozial- bzw. Integrationsamt in Dresden und Durchführung – aus einer Hand. Kostenlose Erstberatung für Menschen in Dresden.

Ob Antrag oder Umzugstag – in Dresden bekommen Sie beides aus einer Hand. Kostenträger ist Sozial-/Integrationsamt, Eingliederungshilfe (SGB IX, nach Bedarf); die Abstimmung mit das Sozial- bzw. Integrationsamt in Dresden übernehmen wir für Sie.
Wenn in Dresden ein Umzug ansteht und Sozial-/Integrationsamt, Eingliederungshilfe als Kostenträger infrage kommt, sind Sie bei uns richtig: Antrag, Kostenvoranschlag und Umzug aus einer Hand.
In Dresden leben etwa 564.904 Menschen – für viele ist ein von der Behörde bezahlter Umzug eine spürbare Entlastung.
Zuständig ist in Dresden das Sozial- bzw. Integrationsamt in Dresden. Wir kennen die Anforderungen nach SGB IX (Eingliederungshilfe), bereiten Begründung und Kostenvoranschlag auf und reichen den Antrag in Ihrem Namen ein – damit er auf Anhieb durchgeht.
In Dresden planen wir den Umzugstermin so, dass die Bewilligung rechtzeitig vorliegt und keine doppelte Miete anfällt.
→ Alle Details zu: Umzug bei Schwerbehinderung · Anderer Kostenträger in Dresden?
Häufige Fragen
Zuständig ist in Dresden das Sozial- bzw. Integrationsamt in Dresden. Nach SGB IX (Eingliederungshilfe) bereiten wir Begründung und Kostenvoranschlag auf und stellen den Antrag für Sie.
Ja. Dresden gehört zu unserem Einsatzgebiet – für die Bedarfsermittlung kommen wir zu Ihnen oder klären die Details telefonisch.
Nein – in Dresden ist die Beratung gratis. Bezahlt wird nur der bewilligte Umzug, in der Regel durch den Kostenträger.
Kostenlose Erstberatung
Wir prüfen Ihre Ausgangslage kostenlos und übernehmen anschließend den kompletten Antrag – inklusive Begründung, Kostenvoranschlag und Abstimmung mit der zuständigen Stelle.