Pflegekasse · § 40 Abs. 4 SGB XI · Ulm
Von der Anspruchsprüfung bis zum Umzugstag: In Ulm übernehmen wir Ihren über Pflegekasse bezuschussten Umzug komplett.

In Ulm übernimmt Zuschuss-Umzug Ihren über Pflegekasse bezuschussten Umzug komplett: Wir prüfen den Anspruch (§ 40 Abs. 4 SGB XI), bereiten Begründung und Kostenvoranschlag auf, stimmen uns mit Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Ulm ab und führen den Umzug durch. Leistung: bis zu 4.180 €.
Sie möchten in Ulm Ihren Umzug über Pflegekasse finanzieren lassen? Wir übernehmen den kompletten Weg – von der Anspruchsprüfung über den Antrag (§ 40 Abs. 4 SGB XI) bis zur Durchführung in Ulm.
Ulm zählt rund 120.451 Einwohner – entsprechend viele Menschen haben hier Anspruch auf eine Kostenübernahme, ohne es zu wissen.
Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Ulm prüft in Ulm Ihren Antrag. Damit nichts scheitert, liefern wir eine saubere Begründung nach § 40 Abs. 4 SGB XI und einen nachvollziehbaren Kostenvoranschlag.
Viele in Ulm verschenken den Zuschuss, weil der Antrag zu kompliziert wirkt. Genau diesen Schritt nehmen wir Ihnen ab – kostenfrei.
→ Alle Details zu: Umzug über die Pflegekasse · Anderer Kostenträger in Ulm?
Häufige Fragen
Zuständig ist in Ulm Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Ulm. Nach § 40 Abs. 4 SGB XI bereiten wir Begründung und Kostenvoranschlag auf und stellen den Antrag für Sie.
Ja. Ulm gehört zu unserem Einsatzgebiet – für die Bedarfsermittlung kommen wir zu Ihnen oder klären die Details telefonisch.
Erstberatung und Antragsvorbereitung sind in Ulm kostenlos; vergütet werden wir über den bewilligten Umzug.
Kostenlose Erstberatung
Wir prüfen Ihre Ausgangslage kostenlos und übernehmen anschließend den kompletten Antrag – inklusive Begründung, Kostenvoranschlag und Abstimmung mit der zuständigen Stelle.