Pflegekasse · § 40 Abs. 4 SGB XI · Stuhr
In Stuhr nehmen wir Ihnen den Behördenweg ab – Antrag (§ 40 SGB XI), Kostenvoranschlag und Umzug inklusive.

In Stuhr müssen Sie sich nicht durch Formulare kämpfen: Wir beantragen Ihren Umzug bei Pflegekasse (§ 40 SGB XI, bis zu 4.180 €), koordinieren mit Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Stuhr und ziehen Sie anschließend um.
Bezuschusster Umzug in Stuhr über Pflegekasse: Wir prüfen kostenlos Ihren Anspruch, stellen den Antrag und ziehen Sie anschließend zuverlässig um.
In Stuhr leben etwa 34.052 Menschen – für viele ist ein von der Behörde bezahlter Umzug eine spürbare Entlastung.
In Stuhr läuft Ihr Antrag über Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Stuhr. Wir übersetzen die Vorgaben (§ 40 SGB XI) in einen prüffesten Antrag und behalten die Fristen im Blick.
Ob Innenstadt oder Randlage von Stuhr: Wir organisieren kurze Wege, auf Wunsch eine Halteverbotszone und ein geschultes Team.
→ Alle Details zu: Umzug über die Pflegekasse · Anderer Kostenträger in Stuhr?
Häufige Fragen
Zuständig ist in Stuhr Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Stuhr. Nach § 40 Abs. 4 SGB XI bereiten wir Begründung und Kostenvoranschlag auf und stellen den Antrag für Sie.
Ja. Stuhr gehört zu unserem Einsatzgebiet – für die Bedarfsermittlung kommen wir zu Ihnen oder klären die Details telefonisch.
Erstberatung und Antragsvorbereitung sind in Stuhr kostenlos; vergütet werden wir über den bewilligten Umzug.
Kostenlose Erstberatung
Wir prüfen Ihre Ausgangslage kostenlos und übernehmen anschließend den kompletten Antrag – inklusive Begründung, Kostenvoranschlag und Abstimmung mit der zuständigen Stelle.