Pflegekasse · § 40 Abs. 4 SGB XI · Soltau
Antrag, Abstimmung mit Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Soltau und Durchführung – aus einer Hand. Kostenlose Erstberatung für Menschen in Soltau.

In Soltau müssen Sie sich nicht durch Formulare kämpfen: Wir beantragen Ihren Umzug bei Pflegekasse (§ 40 SGB XI, bis zu 4.180 €), koordinieren mit Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Soltau und ziehen Sie anschließend um.
Wenn in Soltau ein Umzug ansteht und Pflegekasse als Kostenträger infrage kommt, sind Sie bei uns richtig: Antrag, Kostenvoranschlag und Umzug aus einer Hand.
In Soltau leben etwa 22.522 Menschen – für viele ist ein von der Behörde bezahlter Umzug eine spürbare Entlastung.
Zuständig ist in Soltau Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Soltau. Wir kennen die Anforderungen nach § 40 Abs. 4 SGB XI, bereiten Begründung und Kostenvoranschlag auf und reichen den Antrag in Ihrem Namen ein – damit er auf Anhieb durchgeht.
Viele in Soltau verschenken den Zuschuss, weil der Antrag zu kompliziert wirkt. Genau diesen Schritt nehmen wir Ihnen ab – kostenfrei.
→ Alle Details zu: Umzug über die Pflegekasse · Anderer Kostenträger in Soltau?
Häufige Fragen
Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Soltau entscheidet in Soltau über die Kostenübernahme. Wir sorgen mit einem prüffesten Antrag (§ 40 SGB XI) dafür, dass er durchgeht.
Ja, wir sind in Soltau im Einsatz und führen den Umzug mit eigenem, geschultem Team durch.
Nein – in Soltau ist die Beratung gratis. Bezahlt wird nur der bewilligte Umzug, in der Regel durch den Kostenträger.
Kostenlose Erstberatung
Wir prüfen Ihre Ausgangslage kostenlos und übernehmen anschließend den kompletten Antrag – inklusive Begründung, Kostenvoranschlag und Abstimmung mit der zuständigen Stelle.