Pflegekasse · § 40 Abs. 4 SGB XI · Saarbrücken
Von der Anspruchsprüfung bis zum Umzugstag: In Saarbrücken übernehmen wir Ihren über Pflegekasse bezuschussten Umzug komplett.

Ob Antrag oder Umzugstag – in Saarbrücken bekommen Sie beides aus einer Hand. Kostenträger ist Pflegekasse (§ 40 SGB XI, bis zu 4.180 €); die Abstimmung mit Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Saarbrücken übernehmen wir für Sie.
Bezuschusster Umzug in Saarbrücken über Pflegekasse: Wir prüfen kostenlos Ihren Anspruch, stellen den Antrag und ziehen Sie anschließend zuverlässig um.
Saarbrücken mit seinen rund 182.971 Einwohnern gehört zu den Orten, in denen wir regelmäßig bezuschusste Umzüge begleiten.
In Saarbrücken stimmen wir uns mit Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Saarbrücken ab, klären die Voraussetzungen und stellen den Antrag rechtzeitig – immer vor dem Umzug.
Ob Innenstadt oder Randlage von Saarbrücken: Wir organisieren kurze Wege, auf Wunsch eine Halteverbotszone und ein geschultes Team.
→ Alle Details zu: Umzug über die Pflegekasse · Anderer Kostenträger in Saarbrücken?
Häufige Fragen
Zuständig ist in Saarbrücken Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Saarbrücken. Nach § 40 Abs. 4 SGB XI bereiten wir Begründung und Kostenvoranschlag auf und stellen den Antrag für Sie.
Ja. Saarbrücken gehört zu unserem Einsatzgebiet – für die Bedarfsermittlung kommen wir zu Ihnen oder klären die Details telefonisch.
Nein – in Saarbrücken ist die Beratung gratis. Bezahlt wird nur der bewilligte Umzug, in der Regel durch den Kostenträger.
Kostenlose Erstberatung
Wir prüfen Ihre Ausgangslage kostenlos und übernehmen anschließend den kompletten Antrag – inklusive Begründung, Kostenvoranschlag und Abstimmung mit der zuständigen Stelle.