Pflegekasse · § 40 Abs. 4 SGB XI · Recklinghausen
Von der Anspruchsprüfung bis zum Umzugstag: In Recklinghausen übernehmen wir Ihren über Pflegekasse bezuschussten Umzug komplett.

In Recklinghausen müssen Sie sich nicht durch Formulare kämpfen: Wir beantragen Ihren Umzug bei Pflegekasse (§ 40 SGB XI, bis zu 4.180 €), koordinieren mit Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Recklinghausen und ziehen Sie anschließend um.
In Recklinghausen begleiten wir Ihren Antrag über Pflegekasse von A bis Z. Wir kennen die Anforderungen (§ 40 SGB XI) und stimmen uns für Sie mit Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Recklinghausen ab.
In Recklinghausen leben etwa 122.438 Menschen – für viele ist ein von der Behörde bezahlter Umzug eine spürbare Entlastung.
Für Ihren Umzug in Recklinghausen ist Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Recklinghausen der richtige Ansprechpartner. Wir übernehmen den Schriftverkehr, die Begründung und die Abstimmung komplett.
Ob Innenstadt oder Randlage von Recklinghausen: Wir organisieren kurze Wege, auf Wunsch eine Halteverbotszone und ein geschultes Team.
→ Alle Details zu: Umzug über die Pflegekasse · Anderer Kostenträger in Recklinghausen?
Häufige Fragen
Zuständig ist in Recklinghausen Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Recklinghausen. Nach § 40 Abs. 4 SGB XI bereiten wir Begründung und Kostenvoranschlag auf und stellen den Antrag für Sie.
Ja. Recklinghausen gehört zu unserem Einsatzgebiet – für die Bedarfsermittlung kommen wir zu Ihnen oder klären die Details telefonisch.
Nein – in Recklinghausen ist die Beratung gratis. Bezahlt wird nur der bewilligte Umzug, in der Regel durch den Kostenträger.
Kostenlose Erstberatung
Wir prüfen Ihre Ausgangslage kostenlos und übernehmen anschließend den kompletten Antrag – inklusive Begründung, Kostenvoranschlag und Abstimmung mit der zuständigen Stelle.