Pflegekasse · § 40 Abs. 4 SGB XI · Nuremberg
Antrag, Abstimmung mit Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Nuremberg und Durchführung – aus einer Hand. Kostenlose Erstberatung für Menschen in Nuremberg.

In Nuremberg müssen Sie sich nicht durch Formulare kämpfen: Wir beantragen Ihren Umzug bei Pflegekasse (§ 40 SGB XI, bis zu 4.180 €), koordinieren mit Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Nuremberg und ziehen Sie anschließend um.
Wenn in Nuremberg ein Umzug ansteht und Pflegekasse als Kostenträger infrage kommt, sind Sie bei uns richtig: Antrag, Kostenvoranschlag und Umzug aus einer Hand.
Nuremberg mit seinen rund 515.543 Einwohnern gehört zu den Orten, in denen wir regelmäßig bezuschusste Umzüge begleiten.
In Nuremberg läuft Ihr Antrag über Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Nuremberg. Wir übersetzen die Vorgaben (§ 40 SGB XI) in einen prüffesten Antrag und behalten die Fristen im Blick.
Viele in Nuremberg verschenken den Zuschuss, weil der Antrag zu kompliziert wirkt. Genau diesen Schritt nehmen wir Ihnen ab – kostenfrei.
→ Alle Details zu: Umzug über die Pflegekasse · Anderer Kostenträger in Nuremberg?
Häufige Fragen
Zuständig ist in Nuremberg Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Nuremberg. Nach § 40 Abs. 4 SGB XI bereiten wir Begründung und Kostenvoranschlag auf und stellen den Antrag für Sie.
Ja. Nuremberg gehört zu unserem Einsatzgebiet – für die Bedarfsermittlung kommen wir zu Ihnen oder klären die Details telefonisch.
Nein – in Nuremberg ist die Beratung gratis. Bezahlt wird nur der bewilligte Umzug, in der Regel durch den Kostenträger.
Kostenlose Erstberatung
Wir prüfen Ihre Ausgangslage kostenlos und übernehmen anschließend den kompletten Antrag – inklusive Begründung, Kostenvoranschlag und Abstimmung mit der zuständigen Stelle.