Pflegekasse · § 40 Abs. 4 SGB XI · Neuss
Antrag, Abstimmung mit Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Neuss und Durchführung – aus einer Hand. Kostenlose Erstberatung für Menschen in Neuss.

Ob Antrag oder Umzugstag – in Neuss bekommen Sie beides aus einer Hand. Kostenträger ist Pflegekasse (§ 40 SGB XI, bis zu 4.180 €); die Abstimmung mit Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Neuss übernehmen wir für Sie.
In Neuss begleiten wir Ihren Antrag über Pflegekasse von A bis Z. Wir kennen die Anforderungen (§ 40 SGB XI) und stimmen uns für Sie mit Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Neuss ab.
Bei rund 152.457 Einwohnern in Neuss ist die Nachfrage groß; wir sorgen dafür, dass Ihr Antrag der Prüfung standhält.
In Neuss läuft Ihr Antrag über Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Neuss. Wir übersetzen die Vorgaben (§ 40 SGB XI) in einen prüffesten Antrag und behalten die Fristen im Blick.
Viele in Neuss verschenken den Zuschuss, weil der Antrag zu kompliziert wirkt. Genau diesen Schritt nehmen wir Ihnen ab – kostenfrei.
→ Alle Details zu: Umzug über die Pflegekasse · Anderer Kostenträger in Neuss?
Häufige Fragen
Zuständig ist in Neuss Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Neuss. Nach § 40 Abs. 4 SGB XI bereiten wir Begründung und Kostenvoranschlag auf und stellen den Antrag für Sie.
Ja, wir sind in Neuss im Einsatz und führen den Umzug mit eigenem, geschultem Team durch.
Nein – in Neuss ist die Beratung gratis. Bezahlt wird nur der bewilligte Umzug, in der Regel durch den Kostenträger.
Kostenlose Erstberatung
Wir prüfen Ihre Ausgangslage kostenlos und übernehmen anschließend den kompletten Antrag – inklusive Begründung, Kostenvoranschlag und Abstimmung mit der zuständigen Stelle.