Pflegekasse · § 40 Abs. 4 SGB XI · München
In München nehmen wir Ihnen den Behördenweg ab – Antrag (§ 40 SGB XI), Kostenvoranschlag und Umzug inklusive.

In München übernimmt Zuschuss-Umzug Ihren über Pflegekasse bezuschussten Umzug komplett: Wir prüfen den Anspruch (§ 40 Abs. 4 SGB XI), bereiten Begründung und Kostenvoranschlag auf, stimmen uns mit Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in München ab und führen den Umzug durch. Leistung: bis zu 4.180 €.
In München begleiten wir Ihren Antrag über Pflegekasse von A bis Z. Wir kennen die Anforderungen (§ 40 SGB XI) und stimmen uns für Sie mit Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in München ab.
Bei rund 1.512.000 Einwohnern in München ist die Nachfrage groß; wir sorgen dafür, dass Ihr Antrag der Prüfung standhält.
Zuständig ist in München Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in München. Wir kennen die Anforderungen nach § 40 Abs. 4 SGB XI, bereiten Begründung und Kostenvoranschlag auf und reichen den Antrag in Ihrem Namen ein – damit er auf Anhieb durchgeht.
In München planen wir den Umzugstermin so, dass die Bewilligung rechtzeitig vorliegt und keine doppelte Miete anfällt.
→ Alle Details zu: Umzug über die Pflegekasse · Anderer Kostenträger in München?
Häufige Fragen
Zuständig ist in München Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in München. Nach § 40 Abs. 4 SGB XI bereiten wir Begründung und Kostenvoranschlag auf und stellen den Antrag für Sie.
Ja. München gehört zu unserem Einsatzgebiet – für die Bedarfsermittlung kommen wir zu Ihnen oder klären die Details telefonisch.
Nein – in München ist die Beratung gratis. Bezahlt wird nur der bewilligte Umzug, in der Regel durch den Kostenträger.
Kostenlose Erstberatung
Wir prüfen Ihre Ausgangslage kostenlos und übernehmen anschließend den kompletten Antrag – inklusive Begründung, Kostenvoranschlag und Abstimmung mit der zuständigen Stelle.