Pflegekasse · § 40 Abs. 4 SGB XI · Mönchengladbach
Antrag, Abstimmung mit Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Mönchengladbach und Durchführung – aus einer Hand. Kostenlose Erstberatung für Menschen in Mönchengladbach.

Für Ihren Umzug in Mönchengladbach über Pflegekasse gilt: erst der Antrag (§ 40 Abs. 4 SGB XI), dann der Umzug. Wir erledigen beides – inklusive Kostenvoranschlag und Abstimmung mit Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Mönchengladbach. Umfang: bis zu 4.180 €.
Wenn in Mönchengladbach ein Umzug ansteht und Pflegekasse als Kostenträger infrage kommt, sind Sie bei uns richtig: Antrag, Kostenvoranschlag und Umzug aus einer Hand.
Mönchengladbach mit seinen rund 261.000 Einwohnern gehört zu den Orten, in denen wir regelmäßig bezuschusste Umzüge begleiten.
Zuständig ist in Mönchengladbach Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Mönchengladbach. Wir kennen die Anforderungen nach § 40 Abs. 4 SGB XI, bereiten Begründung und Kostenvoranschlag auf und reichen den Antrag in Ihrem Namen ein – damit er auf Anhieb durchgeht.
In Mönchengladbach planen wir den Umzugstermin so, dass die Bewilligung rechtzeitig vorliegt und keine doppelte Miete anfällt.
→ Alle Details zu: Umzug über die Pflegekasse · Anderer Kostenträger in Mönchengladbach?
Häufige Fragen
Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Mönchengladbach entscheidet in Mönchengladbach über die Kostenübernahme. Wir sorgen mit einem prüffesten Antrag (§ 40 SGB XI) dafür, dass er durchgeht.
Ja. Mönchengladbach gehört zu unserem Einsatzgebiet – für die Bedarfsermittlung kommen wir zu Ihnen oder klären die Details telefonisch.
Nein – in Mönchengladbach ist die Beratung gratis. Bezahlt wird nur der bewilligte Umzug, in der Regel durch den Kostenträger.
Kostenlose Erstberatung
Wir prüfen Ihre Ausgangslage kostenlos und übernehmen anschließend den kompletten Antrag – inklusive Begründung, Kostenvoranschlag und Abstimmung mit der zuständigen Stelle.