Pflegekasse · § 40 Abs. 4 SGB XI · Lübeck
Antrag, Abstimmung mit Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Lübeck und Durchführung – aus einer Hand. Kostenlose Erstberatung für Menschen in Lübeck.

In Lübeck übernimmt Zuschuss-Umzug Ihren über Pflegekasse bezuschussten Umzug komplett: Wir prüfen den Anspruch (§ 40 Abs. 4 SGB XI), bereiten Begründung und Kostenvoranschlag auf, stimmen uns mit Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Lübeck ab und führen den Umzug durch. Leistung: bis zu 4.180 €.
Bezuschusster Umzug in Lübeck über Pflegekasse: Wir prüfen kostenlos Ihren Anspruch, stellen den Antrag und ziehen Sie anschließend zuverlässig um.
Lübeck mit seinen rund 217.061 Einwohnern gehört zu den Orten, in denen wir regelmäßig bezuschusste Umzüge begleiten.
In Lübeck läuft Ihr Antrag über Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Lübeck. Wir übersetzen die Vorgaben (§ 40 SGB XI) in einen prüffesten Antrag und behalten die Fristen im Blick.
Viele in Lübeck verschenken den Zuschuss, weil der Antrag zu kompliziert wirkt. Genau diesen Schritt nehmen wir Ihnen ab – kostenfrei.
→ Alle Details zu: Umzug über die Pflegekasse · Anderer Kostenträger in Lübeck?
Häufige Fragen
In Lübeck ist Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Lübeck zuständig. Wir übernehmen den Antrag nach § 40 Abs. 4 SGB XI und die komplette Abstimmung – die Erstberatung ist kostenlos.
Ja. Lübeck gehört zu unserem Einsatzgebiet – für die Bedarfsermittlung kommen wir zu Ihnen oder klären die Details telefonisch.
Erstberatung und Antragsvorbereitung sind in Lübeck kostenlos; vergütet werden wir über den bewilligten Umzug.
Kostenlose Erstberatung
Wir prüfen Ihre Ausgangslage kostenlos und übernehmen anschließend den kompletten Antrag – inklusive Begründung, Kostenvoranschlag und Abstimmung mit der zuständigen Stelle.