Pflegekasse · § 40 Abs. 4 SGB XI · Ludwigshafen am Rhein
In Ludwigshafen am Rhein nehmen wir Ihnen den Behördenweg ab – Antrag (§ 40 SGB XI), Kostenvoranschlag und Umzug inklusive.

Für Ihren Umzug in Ludwigshafen am Rhein über Pflegekasse gilt: erst der Antrag (§ 40 Abs. 4 SGB XI), dann der Umzug. Wir erledigen beides – inklusive Kostenvoranschlag und Abstimmung mit Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Ludwigshafen am Rhein. Umfang: bis zu 4.180 €.
In Ludwigshafen am Rhein begleiten wir Ihren Antrag über Pflegekasse von A bis Z. Wir kennen die Anforderungen (§ 40 SGB XI) und stimmen uns für Sie mit Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Ludwigshafen am Rhein ab.
In Ludwigshafen am Rhein leben etwa 172.000 Menschen – für viele ist ein von der Behörde bezahlter Umzug eine spürbare Entlastung.
Zuständig ist in Ludwigshafen am Rhein Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Ludwigshafen am Rhein. Wir kennen die Anforderungen nach § 40 Abs. 4 SGB XI, bereiten Begründung und Kostenvoranschlag auf und reichen den Antrag in Ihrem Namen ein – damit er auf Anhieb durchgeht.
Viele in Ludwigshafen am Rhein verschenken den Zuschuss, weil der Antrag zu kompliziert wirkt. Genau diesen Schritt nehmen wir Ihnen ab – kostenfrei.
→ Alle Details zu: Umzug über die Pflegekasse · Anderer Kostenträger in Ludwigshafen am Rhein?
Häufige Fragen
In Ludwigshafen am Rhein ist Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Ludwigshafen am Rhein zuständig. Wir übernehmen den Antrag nach § 40 Abs. 4 SGB XI und die komplette Abstimmung – die Erstberatung ist kostenlos.
Ja. Ludwigshafen am Rhein gehört zu unserem Einsatzgebiet – für die Bedarfsermittlung kommen wir zu Ihnen oder klären die Details telefonisch.
Nein – in Ludwigshafen am Rhein ist die Beratung gratis. Bezahlt wird nur der bewilligte Umzug, in der Regel durch den Kostenträger.
Kostenlose Erstberatung
Wir prüfen Ihre Ausgangslage kostenlos und übernehmen anschließend den kompletten Antrag – inklusive Begründung, Kostenvoranschlag und Abstimmung mit der zuständigen Stelle.