Pflegekasse · § 40 Abs. 4 SGB XI · Kassel
Von der Anspruchsprüfung bis zum Umzugstag: In Kassel übernehmen wir Ihren über Pflegekasse bezuschussten Umzug komplett.

Für Ihren Umzug in Kassel über Pflegekasse gilt: erst der Antrag (§ 40 Abs. 4 SGB XI), dann der Umzug. Wir erledigen beides – inklusive Kostenvoranschlag und Abstimmung mit Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Kassel. Umfang: bis zu 4.180 €.
Wenn in Kassel ein Umzug ansteht und Pflegekasse als Kostenträger infrage kommt, sind Sie bei uns richtig: Antrag, Kostenvoranschlag und Umzug aus einer Hand.
Kassel zählt rund 201.000 Einwohner – entsprechend viele Menschen haben hier Anspruch auf eine Kostenübernahme, ohne es zu wissen.
In Kassel stimmen wir uns mit Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Kassel ab, klären die Voraussetzungen und stellen den Antrag rechtzeitig – immer vor dem Umzug.
Gerade bei Pflege- und Seniorenumzügen in Kassel zählt Ruhe. Wir arbeiten behutsam und in enger Abstimmung mit Angehörigen und Pflegedienst.
→ Alle Details zu: Umzug über die Pflegekasse · Anderer Kostenträger in Kassel?
Häufige Fragen
In Kassel ist Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Kassel zuständig. Wir übernehmen den Antrag nach § 40 Abs. 4 SGB XI und die komplette Abstimmung – die Erstberatung ist kostenlos.
Ja, wir sind in Kassel im Einsatz und führen den Umzug mit eigenem, geschultem Team durch.
Erstberatung und Antragsvorbereitung sind in Kassel kostenlos; vergütet werden wir über den bewilligten Umzug.
Kostenlose Erstberatung
Wir prüfen Ihre Ausgangslage kostenlos und übernehmen anschließend den kompletten Antrag – inklusive Begründung, Kostenvoranschlag und Abstimmung mit der zuständigen Stelle.