Pflegekasse · § 40 Abs. 4 SGB XI · Heilbronn
Antrag, Abstimmung mit Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Heilbronn und Durchführung – aus einer Hand. Kostenlose Erstberatung für Menschen in Heilbronn.

Pflegekasse, § 40 SGB XI, bis zu 4.180 € – und mittendrin Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Heilbronn: In Heilbronn wickeln wir den gesamten Ablauf für Sie ab, von der ersten Beratung bis zur besenreinen Übergabe.
Viele Menschen in Heilbronn wissen nicht, dass Pflegekasse ihren Umzug übernehmen kann. Wir klären das – und nehmen Ihnen den ganzen Behördenweg ab.
In Heilbronn leben etwa 120.733 Menschen – für viele ist ein von der Behörde bezahlter Umzug eine spürbare Entlastung.
In Heilbronn stimmen wir uns mit Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Heilbronn ab, klären die Voraussetzungen und stellen den Antrag rechtzeitig – immer vor dem Umzug.
Wichtig in Heilbronn wie überall: Der Antrag muss vor dem Umzug bewilligt sein. Wer zuerst umzieht, bleibt oft auf den Kosten sitzen – wir sorgen für die richtige Reihenfolge.
→ Alle Details zu: Umzug über die Pflegekasse · Anderer Kostenträger in Heilbronn?
Häufige Fragen
Zuständig ist in Heilbronn Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Heilbronn. Nach § 40 Abs. 4 SGB XI bereiten wir Begründung und Kostenvoranschlag auf und stellen den Antrag für Sie.
Ja, wir sind in Heilbronn im Einsatz und führen den Umzug mit eigenem, geschultem Team durch.
Nein – in Heilbronn ist die Beratung gratis. Bezahlt wird nur der bewilligte Umzug, in der Regel durch den Kostenträger.
Kostenlose Erstberatung
Wir prüfen Ihre Ausgangslage kostenlos und übernehmen anschließend den kompletten Antrag – inklusive Begründung, Kostenvoranschlag und Abstimmung mit der zuständigen Stelle.