Pflegekasse · § 40 Abs. 4 SGB XI · Göttingen
Antrag, Abstimmung mit Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Göttingen und Durchführung – aus einer Hand. Kostenlose Erstberatung für Menschen in Göttingen.

Ob Antrag oder Umzugstag – in Göttingen bekommen Sie beides aus einer Hand. Kostenträger ist Pflegekasse (§ 40 SGB XI, bis zu 4.180 €); die Abstimmung mit Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Göttingen übernehmen wir für Sie.
Wenn in Göttingen ein Umzug ansteht und Pflegekasse als Kostenträger infrage kommt, sind Sie bei uns richtig: Antrag, Kostenvoranschlag und Umzug aus einer Hand.
Göttingen zählt rund 122.149 Einwohner – entsprechend viele Menschen haben hier Anspruch auf eine Kostenübernahme, ohne es zu wissen.
In Göttingen läuft Ihr Antrag über Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Göttingen. Wir übersetzen die Vorgaben (§ 40 SGB XI) in einen prüffesten Antrag und behalten die Fristen im Blick.
In Göttingen planen wir den Umzugstermin so, dass die Bewilligung rechtzeitig vorliegt und keine doppelte Miete anfällt.
→ Alle Details zu: Umzug über die Pflegekasse · Anderer Kostenträger in Göttingen?
Häufige Fragen
Zuständig ist in Göttingen Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Göttingen. Nach § 40 Abs. 4 SGB XI bereiten wir Begründung und Kostenvoranschlag auf und stellen den Antrag für Sie.
Ja. Göttingen gehört zu unserem Einsatzgebiet – für die Bedarfsermittlung kommen wir zu Ihnen oder klären die Details telefonisch.
Erstberatung und Antragsvorbereitung sind in Göttingen kostenlos; vergütet werden wir über den bewilligten Umzug.
Kostenlose Erstberatung
Wir prüfen Ihre Ausgangslage kostenlos und übernehmen anschließend den kompletten Antrag – inklusive Begründung, Kostenvoranschlag und Abstimmung mit der zuständigen Stelle.