Pflegekasse · § 40 Abs. 4 SGB XI · Gera
Antrag, Abstimmung mit Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Gera und Durchführung – aus einer Hand. Kostenlose Erstberatung für Menschen in Gera.

Für Ihren Umzug in Gera über Pflegekasse gilt: erst der Antrag (§ 40 Abs. 4 SGB XI), dann der Umzug. Wir erledigen beides – inklusive Kostenvoranschlag und Abstimmung mit Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Gera. Umfang: bis zu 4.180 €.
Sie möchten in Gera Ihren Umzug über Pflegekasse finanzieren lassen? Wir übernehmen den kompletten Weg – von der Anspruchsprüfung über den Antrag (§ 40 Abs. 4 SGB XI) bis zur Durchführung in Gera.
Gera mit seinen rund 104.659 Einwohnern gehört zu den Orten, in denen wir regelmäßig bezuschusste Umzüge begleiten.
In Gera läuft Ihr Antrag über Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Gera. Wir übersetzen die Vorgaben (§ 40 SGB XI) in einen prüffesten Antrag und behalten die Fristen im Blick.
Gerade bei Pflege- und Seniorenumzügen in Gera zählt Ruhe. Wir arbeiten behutsam und in enger Abstimmung mit Angehörigen und Pflegedienst.
→ Alle Details zu: Umzug über die Pflegekasse · Anderer Kostenträger in Gera?
Häufige Fragen
Zuständig ist in Gera Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Gera. Nach § 40 Abs. 4 SGB XI bereiten wir Begründung und Kostenvoranschlag auf und stellen den Antrag für Sie.
Ja. Gera gehört zu unserem Einsatzgebiet – für die Bedarfsermittlung kommen wir zu Ihnen oder klären die Details telefonisch.
Erstberatung und Antragsvorbereitung sind in Gera kostenlos; vergütet werden wir über den bewilligten Umzug.
Kostenlose Erstberatung
Wir prüfen Ihre Ausgangslage kostenlos und übernehmen anschließend den kompletten Antrag – inklusive Begründung, Kostenvoranschlag und Abstimmung mit der zuständigen Stelle.