Pflegekasse · § 40 Abs. 4 SGB XI · Freiburg im Breisgau
In Freiburg im Breisgau nehmen wir Ihnen den Behördenweg ab – Antrag (§ 40 SGB XI), Kostenvoranschlag und Umzug inklusive.

Ob Antrag oder Umzugstag – in Freiburg im Breisgau bekommen Sie beides aus einer Hand. Kostenträger ist Pflegekasse (§ 40 SGB XI, bis zu 4.180 €); die Abstimmung mit Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Freiburg im Breisgau übernehmen wir für Sie.
Ein über Pflegekasse bezuschusster Umzug in Freiburg im Breisgau ist gut machbar, wenn der Antrag richtig gestellt wird. Wir kümmern uns um Begründung, Kostenvoranschlag und die Abstimmung mit Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Freiburg im Breisgau.
Bei rund 231.000 Einwohnern in Freiburg im Breisgau ist die Nachfrage groß; wir sorgen dafür, dass Ihr Antrag der Prüfung standhält.
Zuständig ist in Freiburg im Breisgau Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Freiburg im Breisgau. Wir kennen die Anforderungen nach § 40 Abs. 4 SGB XI, bereiten Begründung und Kostenvoranschlag auf und reichen den Antrag in Ihrem Namen ein – damit er auf Anhieb durchgeht.
In Freiburg im Breisgau planen wir den Umzugstermin so, dass die Bewilligung rechtzeitig vorliegt und keine doppelte Miete anfällt.
→ Alle Details zu: Umzug über die Pflegekasse · Anderer Kostenträger in Freiburg im Breisgau?
Häufige Fragen
Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Freiburg im Breisgau entscheidet in Freiburg im Breisgau über die Kostenübernahme. Wir sorgen mit einem prüffesten Antrag (§ 40 SGB XI) dafür, dass er durchgeht.
Ja, wir sind in Freiburg im Breisgau im Einsatz und führen den Umzug mit eigenem, geschultem Team durch.
Nein – in Freiburg im Breisgau ist die Beratung gratis. Bezahlt wird nur der bewilligte Umzug, in der Regel durch den Kostenträger.
Kostenlose Erstberatung
Wir prüfen Ihre Ausgangslage kostenlos und übernehmen anschließend den kompletten Antrag – inklusive Begründung, Kostenvoranschlag und Abstimmung mit der zuständigen Stelle.