Pflegekasse · § 40 Abs. 4 SGB XI · Essen
Antrag, Abstimmung mit Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Essen und Durchführung – aus einer Hand. Kostenlose Erstberatung für Menschen in Essen.

In Essen übernimmt Zuschuss-Umzug Ihren über Pflegekasse bezuschussten Umzug komplett: Wir prüfen den Anspruch (§ 40 Abs. 4 SGB XI), bereiten Begründung und Kostenvoranschlag auf, stimmen uns mit Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Essen ab und führen den Umzug durch. Leistung: bis zu 4.180 €.
Sie möchten in Essen Ihren Umzug über Pflegekasse finanzieren lassen? Wir übernehmen den kompletten Weg – von der Anspruchsprüfung über den Antrag (§ 40 Abs. 4 SGB XI) bis zur Durchführung in Essen.
Essen mit seinen rund 579.000 Einwohnern gehört zu den Orten, in denen wir regelmäßig bezuschusste Umzüge begleiten.
Für Ihren Umzug in Essen ist Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Essen der richtige Ansprechpartner. Wir übernehmen den Schriftverkehr, die Begründung und die Abstimmung komplett.
Viele in Essen verschenken den Zuschuss, weil der Antrag zu kompliziert wirkt. Genau diesen Schritt nehmen wir Ihnen ab – kostenfrei.
→ Alle Details zu: Umzug über die Pflegekasse · Anderer Kostenträger in Essen?
Häufige Fragen
Zuständig ist in Essen Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Essen. Nach § 40 Abs. 4 SGB XI bereiten wir Begründung und Kostenvoranschlag auf und stellen den Antrag für Sie.
Ja, wir sind in Essen im Einsatz und führen den Umzug mit eigenem, geschultem Team durch.
Erstberatung und Antragsvorbereitung sind in Essen kostenlos; vergütet werden wir über den bewilligten Umzug.
Kostenlose Erstberatung
Wir prüfen Ihre Ausgangslage kostenlos und übernehmen anschließend den kompletten Antrag – inklusive Begründung, Kostenvoranschlag und Abstimmung mit der zuständigen Stelle.