Pflegekasse · § 40 Abs. 4 SGB XI · Duisburg
Antrag, Abstimmung mit Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Duisburg und Durchführung – aus einer Hand. Kostenlose Erstberatung für Menschen in Duisburg.

Für Ihren Umzug in Duisburg über Pflegekasse gilt: erst der Antrag (§ 40 Abs. 4 SGB XI), dann der Umzug. Wir erledigen beides – inklusive Kostenvoranschlag und Abstimmung mit Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Duisburg. Umfang: bis zu 4.180 €.
Wenn in Duisburg ein Umzug ansteht und Pflegekasse als Kostenträger infrage kommt, sind Sie bei uns richtig: Antrag, Kostenvoranschlag und Umzug aus einer Hand.
Bei rund 498.000 Einwohnern in Duisburg ist die Nachfrage groß; wir sorgen dafür, dass Ihr Antrag der Prüfung standhält.
Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Duisburg prüft in Duisburg Ihren Antrag. Damit nichts scheitert, liefern wir eine saubere Begründung nach § 40 Abs. 4 SGB XI und einen nachvollziehbaren Kostenvoranschlag.
Gerade bei Pflege- und Seniorenumzügen in Duisburg zählt Ruhe. Wir arbeiten behutsam und in enger Abstimmung mit Angehörigen und Pflegedienst.
→ Alle Details zu: Umzug über die Pflegekasse · Anderer Kostenträger in Duisburg?
Häufige Fragen
Zuständig ist in Duisburg Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Duisburg. Nach § 40 Abs. 4 SGB XI bereiten wir Begründung und Kostenvoranschlag auf und stellen den Antrag für Sie.
Ja, wir sind in Duisburg im Einsatz und führen den Umzug mit eigenem, geschultem Team durch.
Nein – in Duisburg ist die Beratung gratis. Bezahlt wird nur der bewilligte Umzug, in der Regel durch den Kostenträger.
Kostenlose Erstberatung
Wir prüfen Ihre Ausgangslage kostenlos und übernehmen anschließend den kompletten Antrag – inklusive Begründung, Kostenvoranschlag und Abstimmung mit der zuständigen Stelle.