Pflegekasse · § 40 Abs. 4 SGB XI · Dortmund
Antrag, Abstimmung mit Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Dortmund und Durchführung – aus einer Hand. Kostenlose Erstberatung für Menschen in Dortmund.

Für Ihren Umzug in Dortmund über Pflegekasse gilt: erst der Antrag (§ 40 Abs. 4 SGB XI), dann der Umzug. Wir erledigen beides – inklusive Kostenvoranschlag und Abstimmung mit Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Dortmund. Umfang: bis zu 4.180 €.
Wenn in Dortmund ein Umzug ansteht und Pflegekasse als Kostenträger infrage kommt, sind Sie bei uns richtig: Antrag, Kostenvoranschlag und Umzug aus einer Hand.
Dortmund zählt rund 588.000 Einwohner – entsprechend viele Menschen haben hier Anspruch auf eine Kostenübernahme, ohne es zu wissen.
Zuständig ist in Dortmund Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Dortmund. Wir kennen die Anforderungen nach § 40 Abs. 4 SGB XI, bereiten Begründung und Kostenvoranschlag auf und reichen den Antrag in Ihrem Namen ein – damit er auf Anhieb durchgeht.
Ob Innenstadt oder Randlage von Dortmund: Wir organisieren kurze Wege, auf Wunsch eine Halteverbotszone und ein geschultes Team.
→ Alle Details zu: Umzug über die Pflegekasse · Anderer Kostenträger in Dortmund?
Häufige Fragen
Zuständig ist in Dortmund Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Dortmund. Nach § 40 Abs. 4 SGB XI bereiten wir Begründung und Kostenvoranschlag auf und stellen den Antrag für Sie.
Ja, wir sind in Dortmund im Einsatz und führen den Umzug mit eigenem, geschultem Team durch.
Nein – in Dortmund ist die Beratung gratis. Bezahlt wird nur der bewilligte Umzug, in der Regel durch den Kostenträger.
Kostenlose Erstberatung
Wir prüfen Ihre Ausgangslage kostenlos und übernehmen anschließend den kompletten Antrag – inklusive Begründung, Kostenvoranschlag und Abstimmung mit der zuständigen Stelle.