Pflegekasse · § 40 Abs. 4 SGB XI · Cuxhaven
In Cuxhaven nehmen wir Ihnen den Behördenweg ab – Antrag (§ 40 SGB XI), Kostenvoranschlag und Umzug inklusive.

Ob Antrag oder Umzugstag – in Cuxhaven bekommen Sie beides aus einer Hand. Kostenträger ist Pflegekasse (§ 40 SGB XI, bis zu 4.180 €); die Abstimmung mit Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Cuxhaven übernehmen wir für Sie.
Viele Menschen in Cuxhaven wissen nicht, dass Pflegekasse ihren Umzug übernehmen kann. Wir klären das – und nehmen Ihnen den ganzen Behördenweg ab.
Cuxhaven zählt rund 49.545 Einwohner – entsprechend viele Menschen haben hier Anspruch auf eine Kostenübernahme, ohne es zu wissen.
In Cuxhaven läuft Ihr Antrag über Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Cuxhaven. Wir übersetzen die Vorgaben (§ 40 SGB XI) in einen prüffesten Antrag und behalten die Fristen im Blick.
Gerade bei Pflege- und Seniorenumzügen in Cuxhaven zählt Ruhe. Wir arbeiten behutsam und in enger Abstimmung mit Angehörigen und Pflegedienst.
→ Alle Details zu: Umzug über die Pflegekasse · Anderer Kostenträger in Cuxhaven?
Häufige Fragen
Zuständig ist in Cuxhaven Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Cuxhaven. Nach § 40 Abs. 4 SGB XI bereiten wir Begründung und Kostenvoranschlag auf und stellen den Antrag für Sie.
Ja. Cuxhaven gehört zu unserem Einsatzgebiet – für die Bedarfsermittlung kommen wir zu Ihnen oder klären die Details telefonisch.
Erstberatung und Antragsvorbereitung sind in Cuxhaven kostenlos; vergütet werden wir über den bewilligten Umzug.
Kostenlose Erstberatung
Wir prüfen Ihre Ausgangslage kostenlos und übernehmen anschließend den kompletten Antrag – inklusive Begründung, Kostenvoranschlag und Abstimmung mit der zuständigen Stelle.