Pflegekasse · § 40 Abs. 4 SGB XI · Bremerhaven
Antrag, Abstimmung mit Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Bremerhaven und Durchführung – aus einer Hand. Kostenlose Erstberatung für Menschen in Bremerhaven.

Für Ihren Umzug in Bremerhaven über Pflegekasse gilt: erst der Antrag (§ 40 Abs. 4 SGB XI), dann der Umzug. Wir erledigen beides – inklusive Kostenvoranschlag und Abstimmung mit Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Bremerhaven. Umfang: bis zu 4.180 €.
Ein über Pflegekasse bezuschusster Umzug in Bremerhaven ist gut machbar, wenn der Antrag richtig gestellt wird. Wir kümmern uns um Begründung, Kostenvoranschlag und die Abstimmung mit Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Bremerhaven.
In Bremerhaven leben etwa 118.502 Menschen – für viele ist ein von der Behörde bezahlter Umzug eine spürbare Entlastung.
In Bremerhaven läuft Ihr Antrag über Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Bremerhaven. Wir übersetzen die Vorgaben (§ 40 SGB XI) in einen prüffesten Antrag und behalten die Fristen im Blick.
Ob Innenstadt oder Randlage von Bremerhaven: Wir organisieren kurze Wege, auf Wunsch eine Halteverbotszone und ein geschultes Team.
→ Alle Details zu: Umzug über die Pflegekasse · Anderer Kostenträger in Bremerhaven?
Häufige Fragen
Zuständig ist in Bremerhaven Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Bremerhaven. Nach § 40 Abs. 4 SGB XI bereiten wir Begründung und Kostenvoranschlag auf und stellen den Antrag für Sie.
Ja. Bremerhaven gehört zu unserem Einsatzgebiet – für die Bedarfsermittlung kommen wir zu Ihnen oder klären die Details telefonisch.
Erstberatung und Antragsvorbereitung sind in Bremerhaven kostenlos; vergütet werden wir über den bewilligten Umzug.
Kostenlose Erstberatung
Wir prüfen Ihre Ausgangslage kostenlos und übernehmen anschließend den kompletten Antrag – inklusive Begründung, Kostenvoranschlag und Abstimmung mit der zuständigen Stelle.