Pflegekasse · § 40 Abs. 4 SGB XI · Braunschweig
Antrag, Abstimmung mit Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Braunschweig und Durchführung – aus einer Hand. Kostenlose Erstberatung für Menschen in Braunschweig.

Ob Antrag oder Umzugstag – in Braunschweig bekommen Sie beides aus einer Hand. Kostenträger ist Pflegekasse (§ 40 SGB XI, bis zu 4.180 €); die Abstimmung mit Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Braunschweig übernehmen wir für Sie.
Wenn in Braunschweig ein Umzug ansteht und Pflegekasse als Kostenträger infrage kommt, sind Sie bei uns richtig: Antrag, Kostenvoranschlag und Umzug aus einer Hand.
In Braunschweig leben etwa 244.715 Menschen – für viele ist ein von der Behörde bezahlter Umzug eine spürbare Entlastung.
Für Ihren Umzug in Braunschweig ist Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Braunschweig der richtige Ansprechpartner. Wir übernehmen den Schriftverkehr, die Begründung und die Abstimmung komplett.
Ob Innenstadt oder Randlage von Braunschweig: Wir organisieren kurze Wege, auf Wunsch eine Halteverbotszone und ein geschultes Team.
→ Alle Details zu: Umzug über die Pflegekasse · Anderer Kostenträger in Braunschweig?
Häufige Fragen
Zuständig ist in Braunschweig Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Braunschweig. Nach § 40 Abs. 4 SGB XI bereiten wir Begründung und Kostenvoranschlag auf und stellen den Antrag für Sie.
Ja. Braunschweig gehört zu unserem Einsatzgebiet – für die Bedarfsermittlung kommen wir zu Ihnen oder klären die Details telefonisch.
Erstberatung und Antragsvorbereitung sind in Braunschweig kostenlos; vergütet werden wir über den bewilligten Umzug.
Kostenlose Erstberatung
Wir prüfen Ihre Ausgangslage kostenlos und übernehmen anschließend den kompletten Antrag – inklusive Begründung, Kostenvoranschlag und Abstimmung mit der zuständigen Stelle.