Pflegekasse · § 40 Abs. 4 SGB XI · Bonn
Antrag, Abstimmung mit Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Bonn und Durchführung – aus einer Hand. Kostenlose Erstberatung für Menschen in Bonn.

Für Ihren Umzug in Bonn über Pflegekasse gilt: erst der Antrag (§ 40 Abs. 4 SGB XI), dann der Umzug. Wir erledigen beides – inklusive Kostenvoranschlag und Abstimmung mit Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Bonn. Umfang: bis zu 4.180 €.
Bezuschusster Umzug in Bonn über Pflegekasse: Wir prüfen kostenlos Ihren Anspruch, stellen den Antrag und ziehen Sie anschließend zuverlässig um.
Bonn mit seinen rund 331.000 Einwohnern gehört zu den Orten, in denen wir regelmäßig bezuschusste Umzüge begleiten.
Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Bonn prüft in Bonn Ihren Antrag. Damit nichts scheitert, liefern wir eine saubere Begründung nach § 40 Abs. 4 SGB XI und einen nachvollziehbaren Kostenvoranschlag.
Wichtig in Bonn wie überall: Der Antrag muss vor dem Umzug bewilligt sein. Wer zuerst umzieht, bleibt oft auf den Kosten sitzen – wir sorgen für die richtige Reihenfolge.
→ Alle Details zu: Umzug über die Pflegekasse · Anderer Kostenträger in Bonn?
Häufige Fragen
In Bonn ist Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Bonn zuständig. Wir übernehmen den Antrag nach § 40 Abs. 4 SGB XI und die komplette Abstimmung – die Erstberatung ist kostenlos.
Ja, wir sind in Bonn im Einsatz und führen den Umzug mit eigenem, geschultem Team durch.
Nein – in Bonn ist die Beratung gratis. Bezahlt wird nur der bewilligte Umzug, in der Regel durch den Kostenträger.
Kostenlose Erstberatung
Wir prüfen Ihre Ausgangslage kostenlos und übernehmen anschließend den kompletten Antrag – inklusive Begründung, Kostenvoranschlag und Abstimmung mit der zuständigen Stelle.