Pflegekasse · § 40 Abs. 4 SGB XI · Bochum
Von der Anspruchsprüfung bis zum Umzugstag: In Bochum übernehmen wir Ihren über Pflegekasse bezuschussten Umzug komplett.

Für Ihren Umzug in Bochum über Pflegekasse gilt: erst der Antrag (§ 40 Abs. 4 SGB XI), dann der Umzug. Wir erledigen beides – inklusive Kostenvoranschlag und Abstimmung mit Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Bochum. Umfang: bis zu 4.180 €.
Ein über Pflegekasse bezuschusster Umzug in Bochum ist gut machbar, wenn der Antrag richtig gestellt wird. Wir kümmern uns um Begründung, Kostenvoranschlag und die Abstimmung mit Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Bochum.
Bei rund 365.000 Einwohnern in Bochum ist die Nachfrage groß; wir sorgen dafür, dass Ihr Antrag der Prüfung standhält.
Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Bochum prüft in Bochum Ihren Antrag. Damit nichts scheitert, liefern wir eine saubere Begründung nach § 40 Abs. 4 SGB XI und einen nachvollziehbaren Kostenvoranschlag.
Ob Innenstadt oder Randlage von Bochum: Wir organisieren kurze Wege, auf Wunsch eine Halteverbotszone und ein geschultes Team.
→ Alle Details zu: Umzug über die Pflegekasse · Anderer Kostenträger in Bochum?
Häufige Fragen
Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Bochum entscheidet in Bochum über die Kostenübernahme. Wir sorgen mit einem prüffesten Antrag (§ 40 SGB XI) dafür, dass er durchgeht.
Ja. Bochum gehört zu unserem Einsatzgebiet – für die Bedarfsermittlung kommen wir zu Ihnen oder klären die Details telefonisch.
Nein – in Bochum ist die Beratung gratis. Bezahlt wird nur der bewilligte Umzug, in der Regel durch den Kostenträger.
Kostenlose Erstberatung
Wir prüfen Ihre Ausgangslage kostenlos und übernehmen anschließend den kompletten Antrag – inklusive Begründung, Kostenvoranschlag und Abstimmung mit der zuständigen Stelle.