Pflegekasse · § 40 Abs. 4 SGB XI · Berlin
Antrag, Abstimmung mit Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Berlin und Durchführung – aus einer Hand. Kostenlose Erstberatung für Menschen in Berlin.

Ob Antrag oder Umzugstag – in Berlin bekommen Sie beides aus einer Hand. Kostenträger ist Pflegekasse (§ 40 SGB XI, bis zu 4.180 €); die Abstimmung mit Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Berlin übernehmen wir für Sie.
Viele Menschen in Berlin wissen nicht, dass Pflegekasse ihren Umzug übernehmen kann. Wir klären das – und nehmen Ihnen den ganzen Behördenweg ab.
In Berlin leben etwa 3.426.354 Menschen – für viele ist ein von der Behörde bezahlter Umzug eine spürbare Entlastung.
Zuständig ist in Berlin Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Berlin. Wir kennen die Anforderungen nach § 40 Abs. 4 SGB XI, bereiten Begründung und Kostenvoranschlag auf und reichen den Antrag in Ihrem Namen ein – damit er auf Anhieb durchgeht.
In Berlin planen wir den Umzugstermin so, dass die Bewilligung rechtzeitig vorliegt und keine doppelte Miete anfällt.
→ Alle Details zu: Umzug über die Pflegekasse · Anderer Kostenträger in Berlin?
Häufige Fragen
Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Berlin entscheidet in Berlin über die Kostenübernahme. Wir sorgen mit einem prüffesten Antrag (§ 40 SGB XI) dafür, dass er durchgeht.
Ja. Berlin gehört zu unserem Einsatzgebiet – für die Bedarfsermittlung kommen wir zu Ihnen oder klären die Details telefonisch.
Erstberatung und Antragsvorbereitung sind in Berlin kostenlos; vergütet werden wir über den bewilligten Umzug.
Kostenlose Erstberatung
Wir prüfen Ihre Ausgangslage kostenlos und übernehmen anschließend den kompletten Antrag – inklusive Begründung, Kostenvoranschlag und Abstimmung mit der zuständigen Stelle.