Pflegekasse · § 40 Abs. 4 SGB XI · Wilhelmshaven
Von der Anspruchsprüfung bis zum Umzugstag: In Wilhelmshaven übernehmen wir Ihren über Pflegekasse bezuschussten Umzug komplett.

Ob Antrag oder Umzugstag – in Wilhelmshaven bekommen Sie beides aus einer Hand. Kostenträger ist Pflegekasse (§ 40 SGB XI, bis zu 4.180 €); die Abstimmung mit Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Wilhelmshaven übernehmen wir für Sie.
Ein über Pflegekasse bezuschusster Umzug in Wilhelmshaven ist gut machbar, wenn der Antrag richtig gestellt wird. Wir kümmern uns um Begründung, Kostenvoranschlag und die Abstimmung mit Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Wilhelmshaven.
Wilhelmshaven zählt rund 75.324 Einwohner – entsprechend viele Menschen haben hier Anspruch auf eine Kostenübernahme, ohne es zu wissen.
In Wilhelmshaven läuft Ihr Antrag über Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Wilhelmshaven. Wir übersetzen die Vorgaben (§ 40 SGB XI) in einen prüffesten Antrag und behalten die Fristen im Blick.
Viele in Wilhelmshaven verschenken den Zuschuss, weil der Antrag zu kompliziert wirkt. Genau diesen Schritt nehmen wir Ihnen ab – kostenfrei.
→ Alle Details zu: Umzug bei Pflegegrad · Anderer Kostenträger in Wilhelmshaven?
Häufige Fragen
Zuständig ist in Wilhelmshaven Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Wilhelmshaven. Nach § 40 Abs. 4 SGB XI bereiten wir Begründung und Kostenvoranschlag auf und stellen den Antrag für Sie.
Ja. Wilhelmshaven gehört zu unserem Einsatzgebiet – für die Bedarfsermittlung kommen wir zu Ihnen oder klären die Details telefonisch.
Erstberatung und Antragsvorbereitung sind in Wilhelmshaven kostenlos; vergütet werden wir über den bewilligten Umzug.
Kostenlose Erstberatung
Wir prüfen Ihre Ausgangslage kostenlos und übernehmen anschließend den kompletten Antrag – inklusive Begründung, Kostenvoranschlag und Abstimmung mit der zuständigen Stelle.