Pflegekasse · § 40 Abs. 4 SGB XI · Verden (Aller)
Antrag, Abstimmung mit Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Verden (Aller) und Durchführung – aus einer Hand. Kostenlose Erstberatung für Menschen in Verden (Aller).

Ob Antrag oder Umzugstag – in Verden (Aller) bekommen Sie beides aus einer Hand. Kostenträger ist Pflegekasse (§ 40 SGB XI, bis zu 4.180 €); die Abstimmung mit Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Verden (Aller) übernehmen wir für Sie.
In Verden (Aller) begleiten wir Ihren Antrag über Pflegekasse von A bis Z. Wir kennen die Anforderungen (§ 40 SGB XI) und stimmen uns für Sie mit Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Verden (Aller) ab.
Verden (Aller) mit seinen rund 27.273 Einwohnern gehört zu den Orten, in denen wir regelmäßig bezuschusste Umzüge begleiten.
Für Ihren Umzug in Verden (Aller) ist Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Verden (Aller) der richtige Ansprechpartner. Wir übernehmen den Schriftverkehr, die Begründung und die Abstimmung komplett.
Gerade bei Pflege- und Seniorenumzügen in Verden (Aller) zählt Ruhe. Wir arbeiten behutsam und in enger Abstimmung mit Angehörigen und Pflegedienst.
→ Alle Details zu: Umzug bei Pflegegrad · Anderer Kostenträger in Verden (Aller)?
Häufige Fragen
Zuständig ist in Verden (Aller) Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Verden (Aller). Nach § 40 Abs. 4 SGB XI bereiten wir Begründung und Kostenvoranschlag auf und stellen den Antrag für Sie.
Ja. Verden (Aller) gehört zu unserem Einsatzgebiet – für die Bedarfsermittlung kommen wir zu Ihnen oder klären die Details telefonisch.
Erstberatung und Antragsvorbereitung sind in Verden (Aller) kostenlos; vergütet werden wir über den bewilligten Umzug.
Kostenlose Erstberatung
Wir prüfen Ihre Ausgangslage kostenlos und übernehmen anschließend den kompletten Antrag – inklusive Begründung, Kostenvoranschlag und Abstimmung mit der zuständigen Stelle.