Pflegekasse · § 40 Abs. 4 SGB XI · Soltau
Antrag, Abstimmung mit Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Soltau und Durchführung – aus einer Hand. Kostenlose Erstberatung für Menschen in Soltau.

Für Ihren Umzug in Soltau über Pflegekasse gilt: erst der Antrag (§ 40 Abs. 4 SGB XI), dann der Umzug. Wir erledigen beides – inklusive Kostenvoranschlag und Abstimmung mit Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Soltau. Umfang: bis zu 4.180 €.
Wenn in Soltau ein Umzug ansteht und Pflegekasse als Kostenträger infrage kommt, sind Sie bei uns richtig: Antrag, Kostenvoranschlag und Umzug aus einer Hand.
Bei rund 22.522 Einwohnern in Soltau ist die Nachfrage groß; wir sorgen dafür, dass Ihr Antrag der Prüfung standhält.
Für Ihren Umzug in Soltau ist Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Soltau der richtige Ansprechpartner. Wir übernehmen den Schriftverkehr, die Begründung und die Abstimmung komplett.
Wichtig in Soltau wie überall: Der Antrag muss vor dem Umzug bewilligt sein. Wer zuerst umzieht, bleibt oft auf den Kosten sitzen – wir sorgen für die richtige Reihenfolge.
→ Alle Details zu: Umzug bei Pflegegrad · Anderer Kostenträger in Soltau?
Häufige Fragen
Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Soltau entscheidet in Soltau über die Kostenübernahme. Wir sorgen mit einem prüffesten Antrag (§ 40 SGB XI) dafür, dass er durchgeht.
Ja. Soltau gehört zu unserem Einsatzgebiet – für die Bedarfsermittlung kommen wir zu Ihnen oder klären die Details telefonisch.
Nein – in Soltau ist die Beratung gratis. Bezahlt wird nur der bewilligte Umzug, in der Regel durch den Kostenträger.
Kostenlose Erstberatung
Wir prüfen Ihre Ausgangslage kostenlos und übernehmen anschließend den kompletten Antrag – inklusive Begründung, Kostenvoranschlag und Abstimmung mit der zuständigen Stelle.