Pflegekasse · § 40 Abs. 4 SGB XI · Saarbrücken
Antrag, Abstimmung mit Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Saarbrücken und Durchführung – aus einer Hand. Kostenlose Erstberatung für Menschen in Saarbrücken.

In Saarbrücken übernimmt Zuschuss-Umzug Ihren über Pflegekasse bezuschussten Umzug komplett: Wir prüfen den Anspruch (§ 40 Abs. 4 SGB XI), bereiten Begründung und Kostenvoranschlag auf, stimmen uns mit Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Saarbrücken ab und führen den Umzug durch. Leistung: bis zu 4.180 €.
In Saarbrücken begleiten wir Ihren Antrag über Pflegekasse von A bis Z. Wir kennen die Anforderungen (§ 40 SGB XI) und stimmen uns für Sie mit Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Saarbrücken ab.
Saarbrücken zählt rund 181.000 Einwohner – entsprechend viele Menschen haben hier Anspruch auf eine Kostenübernahme, ohne es zu wissen.
Zuständig ist in Saarbrücken Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Saarbrücken. Wir kennen die Anforderungen nach § 40 Abs. 4 SGB XI, bereiten Begründung und Kostenvoranschlag auf und reichen den Antrag in Ihrem Namen ein – damit er auf Anhieb durchgeht.
Wichtig in Saarbrücken wie überall: Der Antrag muss vor dem Umzug bewilligt sein. Wer zuerst umzieht, bleibt oft auf den Kosten sitzen – wir sorgen für die richtige Reihenfolge.
→ Alle Details zu: Umzug bei Pflegegrad · Anderer Kostenträger in Saarbrücken?
Häufige Fragen
In Saarbrücken ist Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Saarbrücken zuständig. Wir übernehmen den Antrag nach § 40 Abs. 4 SGB XI und die komplette Abstimmung – die Erstberatung ist kostenlos.
Ja, wir sind in Saarbrücken im Einsatz und führen den Umzug mit eigenem, geschultem Team durch.
Nein – in Saarbrücken ist die Beratung gratis. Bezahlt wird nur der bewilligte Umzug, in der Regel durch den Kostenträger.
Kostenlose Erstberatung
Wir prüfen Ihre Ausgangslage kostenlos und übernehmen anschließend den kompletten Antrag – inklusive Begründung, Kostenvoranschlag und Abstimmung mit der zuständigen Stelle.