Pflegekasse · § 40 Abs. 4 SGB XI · Rostock
Antrag, Abstimmung mit Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Rostock und Durchführung – aus einer Hand. Kostenlose Erstberatung für Menschen in Rostock.

In Rostock übernimmt Zuschuss-Umzug Ihren über Pflegekasse bezuschussten Umzug komplett: Wir prüfen den Anspruch (§ 40 Abs. 4 SGB XI), bereiten Begründung und Kostenvoranschlag auf, stimmen uns mit Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Rostock ab und führen den Umzug durch. Leistung: bis zu 4.180 €.
Wenn in Rostock ein Umzug ansteht und Pflegekasse als Kostenträger infrage kommt, sind Sie bei uns richtig: Antrag, Kostenvoranschlag und Umzug aus einer Hand.
Rostock mit seinen rund 198.293 Einwohnern gehört zu den Orten, in denen wir regelmäßig bezuschusste Umzüge begleiten.
Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Rostock prüft in Rostock Ihren Antrag. Damit nichts scheitert, liefern wir eine saubere Begründung nach § 40 Abs. 4 SGB XI und einen nachvollziehbaren Kostenvoranschlag.
Gerade bei Pflege- und Seniorenumzügen in Rostock zählt Ruhe. Wir arbeiten behutsam und in enger Abstimmung mit Angehörigen und Pflegedienst.
→ Alle Details zu: Umzug bei Pflegegrad · Anderer Kostenträger in Rostock?
Häufige Fragen
Zuständig ist in Rostock Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Rostock. Nach § 40 Abs. 4 SGB XI bereiten wir Begründung und Kostenvoranschlag auf und stellen den Antrag für Sie.
Ja, wir sind in Rostock im Einsatz und führen den Umzug mit eigenem, geschultem Team durch.
Nein – in Rostock ist die Beratung gratis. Bezahlt wird nur der bewilligte Umzug, in der Regel durch den Kostenträger.
Kostenlose Erstberatung
Wir prüfen Ihre Ausgangslage kostenlos und übernehmen anschließend den kompletten Antrag – inklusive Begründung, Kostenvoranschlag und Abstimmung mit der zuständigen Stelle.