Pflegekasse · § 40 Abs. 4 SGB XI · Recklinghausen
Antrag, Abstimmung mit Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Recklinghausen und Durchführung – aus einer Hand. Kostenlose Erstberatung für Menschen in Recklinghausen.

Für Ihren Umzug in Recklinghausen über Pflegekasse gilt: erst der Antrag (§ 40 Abs. 4 SGB XI), dann der Umzug. Wir erledigen beides – inklusive Kostenvoranschlag und Abstimmung mit Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Recklinghausen. Umfang: bis zu 4.180 €.
Sie möchten in Recklinghausen Ihren Umzug über Pflegekasse finanzieren lassen? Wir übernehmen den kompletten Weg – von der Anspruchsprüfung über den Antrag (§ 40 Abs. 4 SGB XI) bis zur Durchführung in Recklinghausen.
Recklinghausen mit seinen rund 122.438 Einwohnern gehört zu den Orten, in denen wir regelmäßig bezuschusste Umzüge begleiten.
Für Ihren Umzug in Recklinghausen ist Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Recklinghausen der richtige Ansprechpartner. Wir übernehmen den Schriftverkehr, die Begründung und die Abstimmung komplett.
In Recklinghausen planen wir den Umzugstermin so, dass die Bewilligung rechtzeitig vorliegt und keine doppelte Miete anfällt.
→ Alle Details zu: Umzug bei Pflegegrad · Anderer Kostenträger in Recklinghausen?
Häufige Fragen
Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Recklinghausen entscheidet in Recklinghausen über die Kostenübernahme. Wir sorgen mit einem prüffesten Antrag (§ 40 SGB XI) dafür, dass er durchgeht.
Ja, wir sind in Recklinghausen im Einsatz und führen den Umzug mit eigenem, geschultem Team durch.
Nein – in Recklinghausen ist die Beratung gratis. Bezahlt wird nur der bewilligte Umzug, in der Regel durch den Kostenträger.
Kostenlose Erstberatung
Wir prüfen Ihre Ausgangslage kostenlos und übernehmen anschließend den kompletten Antrag – inklusive Begründung, Kostenvoranschlag und Abstimmung mit der zuständigen Stelle.