Pflegekasse · § 40 Abs. 4 SGB XI · Rastede
Von der Anspruchsprüfung bis zum Umzugstag: In Rastede übernehmen wir Ihren über Pflegekasse bezuschussten Umzug komplett.

In Rastede übernimmt Zuschuss-Umzug Ihren über Pflegekasse bezuschussten Umzug komplett: Wir prüfen den Anspruch (§ 40 Abs. 4 SGB XI), bereiten Begründung und Kostenvoranschlag auf, stimmen uns mit Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Rastede ab und führen den Umzug durch. Leistung: bis zu 4.180 €.
Sie möchten in Rastede Ihren Umzug über Pflegekasse finanzieren lassen? Wir übernehmen den kompletten Weg – von der Anspruchsprüfung über den Antrag (§ 40 Abs. 4 SGB XI) bis zur Durchführung in Rastede.
Rastede mit seinen rund 22.936 Einwohnern gehört zu den Orten, in denen wir regelmäßig bezuschusste Umzüge begleiten.
In Rastede läuft Ihr Antrag über Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Rastede. Wir übersetzen die Vorgaben (§ 40 SGB XI) in einen prüffesten Antrag und behalten die Fristen im Blick.
Viele in Rastede verschenken den Zuschuss, weil der Antrag zu kompliziert wirkt. Genau diesen Schritt nehmen wir Ihnen ab – kostenfrei.
→ Alle Details zu: Umzug bei Pflegegrad · Anderer Kostenträger in Rastede?
Häufige Fragen
Zuständig ist in Rastede Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Rastede. Nach § 40 Abs. 4 SGB XI bereiten wir Begründung und Kostenvoranschlag auf und stellen den Antrag für Sie.
Ja. Rastede gehört zu unserem Einsatzgebiet – für die Bedarfsermittlung kommen wir zu Ihnen oder klären die Details telefonisch.
Nein – in Rastede ist die Beratung gratis. Bezahlt wird nur der bewilligte Umzug, in der Regel durch den Kostenträger.
Kostenlose Erstberatung
Wir prüfen Ihre Ausgangslage kostenlos und übernehmen anschließend den kompletten Antrag – inklusive Begründung, Kostenvoranschlag und Abstimmung mit der zuständigen Stelle.