Pflegekasse · § 40 Abs. 4 SGB XI · Oldenburg
In Oldenburg nehmen wir Ihnen den Behördenweg ab – Antrag (§ 40 SGB XI), Kostenvoranschlag und Umzug inklusive.

In Oldenburg übernimmt Zuschuss-Umzug Ihren über Pflegekasse bezuschussten Umzug komplett: Wir prüfen den Anspruch (§ 40 Abs. 4 SGB XI), bereiten Begründung und Kostenvoranschlag auf, stimmen uns mit Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Oldenburg ab und führen den Umzug durch. Leistung: bis zu 4.180 €.
Bezuschusster Umzug in Oldenburg über Pflegekasse: Wir prüfen kostenlos Ihren Anspruch, stellen den Antrag und ziehen Sie anschließend zuverlässig um.
Oldenburg mit seinen rund 177.055 Einwohnern gehört zu den Orten, in denen wir regelmäßig bezuschusste Umzüge begleiten.
In Oldenburg stimmen wir uns mit Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Oldenburg ab, klären die Voraussetzungen und stellen den Antrag rechtzeitig – immer vor dem Umzug.
Wichtig in Oldenburg wie überall: Der Antrag muss vor dem Umzug bewilligt sein. Wer zuerst umzieht, bleibt oft auf den Kosten sitzen – wir sorgen für die richtige Reihenfolge.
→ Alle Details zu: Umzug bei Pflegegrad · Anderer Kostenträger in Oldenburg?
Häufige Fragen
In Oldenburg ist Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Oldenburg zuständig. Wir übernehmen den Antrag nach § 40 Abs. 4 SGB XI und die komplette Abstimmung – die Erstberatung ist kostenlos.
Ja, wir sind in Oldenburg im Einsatz und führen den Umzug mit eigenem, geschultem Team durch.
Erstberatung und Antragsvorbereitung sind in Oldenburg kostenlos; vergütet werden wir über den bewilligten Umzug.
Kostenlose Erstberatung
Wir prüfen Ihre Ausgangslage kostenlos und übernehmen anschließend den kompletten Antrag – inklusive Begründung, Kostenvoranschlag und Abstimmung mit der zuständigen Stelle.