Pflegekasse · § 40 Abs. 4 SGB XI · Offenbach
Von der Anspruchsprüfung bis zum Umzugstag: In Offenbach übernehmen wir Ihren über Pflegekasse bezuschussten Umzug komplett.

In Offenbach müssen Sie sich nicht durch Formulare kämpfen: Wir beantragen Ihren Umzug bei Pflegekasse (§ 40 SGB XI, bis zu 4.180 €), koordinieren mit Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Offenbach und ziehen Sie anschließend um.
Sie möchten in Offenbach Ihren Umzug über Pflegekasse finanzieren lassen? Wir übernehmen den kompletten Weg – von der Anspruchsprüfung über den Antrag (§ 40 Abs. 4 SGB XI) bis zur Durchführung in Offenbach.
In Offenbach leben etwa 119.192 Menschen – für viele ist ein von der Behörde bezahlter Umzug eine spürbare Entlastung.
Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Offenbach prüft in Offenbach Ihren Antrag. Damit nichts scheitert, liefern wir eine saubere Begründung nach § 40 Abs. 4 SGB XI und einen nachvollziehbaren Kostenvoranschlag.
Wichtig in Offenbach wie überall: Der Antrag muss vor dem Umzug bewilligt sein. Wer zuerst umzieht, bleibt oft auf den Kosten sitzen – wir sorgen für die richtige Reihenfolge.
→ Alle Details zu: Umzug bei Pflegegrad · Anderer Kostenträger in Offenbach?
Häufige Fragen
Zuständig ist in Offenbach Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Offenbach. Nach § 40 Abs. 4 SGB XI bereiten wir Begründung und Kostenvoranschlag auf und stellen den Antrag für Sie.
Ja, wir sind in Offenbach im Einsatz und führen den Umzug mit eigenem, geschultem Team durch.
Nein – in Offenbach ist die Beratung gratis. Bezahlt wird nur der bewilligte Umzug, in der Regel durch den Kostenträger.
Kostenlose Erstberatung
Wir prüfen Ihre Ausgangslage kostenlos und übernehmen anschließend den kompletten Antrag – inklusive Begründung, Kostenvoranschlag und Abstimmung mit der zuständigen Stelle.