Pflegekasse · § 40 Abs. 4 SGB XI · München
In München nehmen wir Ihnen den Behördenweg ab – Antrag (§ 40 SGB XI), Kostenvoranschlag und Umzug inklusive.

In München übernimmt Zuschuss-Umzug Ihren über Pflegekasse bezuschussten Umzug komplett: Wir prüfen den Anspruch (§ 40 Abs. 4 SGB XI), bereiten Begründung und Kostenvoranschlag auf, stimmen uns mit Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in München ab und führen den Umzug durch. Leistung: bis zu 4.180 €.
Bezuschusster Umzug in München über Pflegekasse: Wir prüfen kostenlos Ihren Anspruch, stellen den Antrag und ziehen Sie anschließend zuverlässig um.
In München leben etwa 1.512.000 Menschen – für viele ist ein von der Behörde bezahlter Umzug eine spürbare Entlastung.
In München läuft Ihr Antrag über Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in München. Wir übersetzen die Vorgaben (§ 40 SGB XI) in einen prüffesten Antrag und behalten die Fristen im Blick.
In München planen wir den Umzugstermin so, dass die Bewilligung rechtzeitig vorliegt und keine doppelte Miete anfällt.
→ Alle Details zu: Umzug bei Pflegegrad · Anderer Kostenträger in München?
Häufige Fragen
Zuständig ist in München Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in München. Nach § 40 Abs. 4 SGB XI bereiten wir Begründung und Kostenvoranschlag auf und stellen den Antrag für Sie.
Ja, wir sind in München im Einsatz und führen den Umzug mit eigenem, geschultem Team durch.
Nein – in München ist die Beratung gratis. Bezahlt wird nur der bewilligte Umzug, in der Regel durch den Kostenträger.
Kostenlose Erstberatung
Wir prüfen Ihre Ausgangslage kostenlos und übernehmen anschließend den kompletten Antrag – inklusive Begründung, Kostenvoranschlag und Abstimmung mit der zuständigen Stelle.