Pflegekasse · § 40 Abs. 4 SGB XI · Mönchengladbach
Antrag, Abstimmung mit Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Mönchengladbach und Durchführung – aus einer Hand. Kostenlose Erstberatung für Menschen in Mönchengladbach.

Ob Antrag oder Umzugstag – in Mönchengladbach bekommen Sie beides aus einer Hand. Kostenträger ist Pflegekasse (§ 40 SGB XI, bis zu 4.180 €); die Abstimmung mit Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Mönchengladbach übernehmen wir für Sie.
Wenn in Mönchengladbach ein Umzug ansteht und Pflegekasse als Kostenträger infrage kommt, sind Sie bei uns richtig: Antrag, Kostenvoranschlag und Umzug aus einer Hand.
Mönchengladbach zählt rund 261.742 Einwohner – entsprechend viele Menschen haben hier Anspruch auf eine Kostenübernahme, ohne es zu wissen.
In Mönchengladbach stimmen wir uns mit Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Mönchengladbach ab, klären die Voraussetzungen und stellen den Antrag rechtzeitig – immer vor dem Umzug.
In Mönchengladbach planen wir den Umzugstermin so, dass die Bewilligung rechtzeitig vorliegt und keine doppelte Miete anfällt.
→ Alle Details zu: Umzug bei Pflegegrad · Anderer Kostenträger in Mönchengladbach?
Häufige Fragen
Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Mönchengladbach entscheidet in Mönchengladbach über die Kostenübernahme. Wir sorgen mit einem prüffesten Antrag (§ 40 SGB XI) dafür, dass er durchgeht.
Ja. Mönchengladbach gehört zu unserem Einsatzgebiet – für die Bedarfsermittlung kommen wir zu Ihnen oder klären die Details telefonisch.
Erstberatung und Antragsvorbereitung sind in Mönchengladbach kostenlos; vergütet werden wir über den bewilligten Umzug.
Kostenlose Erstberatung
Wir prüfen Ihre Ausgangslage kostenlos und übernehmen anschließend den kompletten Antrag – inklusive Begründung, Kostenvoranschlag und Abstimmung mit der zuständigen Stelle.