Pflegekasse · § 40 Abs. 4 SGB XI · Lübeck
Von der Anspruchsprüfung bis zum Umzugstag: In Lübeck übernehmen wir Ihren über Pflegekasse bezuschussten Umzug komplett.

Pflegekasse, § 40 SGB XI, bis zu 4.180 € – und mittendrin Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Lübeck: In Lübeck wickeln wir den gesamten Ablauf für Sie ab, von der ersten Beratung bis zur besenreinen Übergabe.
In Lübeck begleiten wir Ihren Antrag über Pflegekasse von A bis Z. Wir kennen die Anforderungen (§ 40 SGB XI) und stimmen uns für Sie mit Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Lübeck ab.
Lübeck zählt rund 217.061 Einwohner – entsprechend viele Menschen haben hier Anspruch auf eine Kostenübernahme, ohne es zu wissen.
In Lübeck läuft Ihr Antrag über Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Lübeck. Wir übersetzen die Vorgaben (§ 40 SGB XI) in einen prüffesten Antrag und behalten die Fristen im Blick.
Gerade bei Pflege- und Seniorenumzügen in Lübeck zählt Ruhe. Wir arbeiten behutsam und in enger Abstimmung mit Angehörigen und Pflegedienst.
→ Alle Details zu: Umzug bei Pflegegrad · Anderer Kostenträger in Lübeck?
Häufige Fragen
In Lübeck ist Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Lübeck zuständig. Wir übernehmen den Antrag nach § 40 Abs. 4 SGB XI und die komplette Abstimmung – die Erstberatung ist kostenlos.
Ja, wir sind in Lübeck im Einsatz und führen den Umzug mit eigenem, geschultem Team durch.
Erstberatung und Antragsvorbereitung sind in Lübeck kostenlos; vergütet werden wir über den bewilligten Umzug.
Kostenlose Erstberatung
Wir prüfen Ihre Ausgangslage kostenlos und übernehmen anschließend den kompletten Antrag – inklusive Begründung, Kostenvoranschlag und Abstimmung mit der zuständigen Stelle.