Pflegekasse · § 40 Abs. 4 SGB XI · Leipzig
Antrag, Abstimmung mit Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Leipzig und Durchführung – aus einer Hand. Kostenlose Erstberatung für Menschen in Leipzig.

Ob Antrag oder Umzugstag – in Leipzig bekommen Sie beides aus einer Hand. Kostenträger ist Pflegekasse (§ 40 SGB XI, bis zu 4.180 €); die Abstimmung mit Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Leipzig übernehmen wir für Sie.
Viele Menschen in Leipzig wissen nicht, dass Pflegekasse ihren Umzug übernehmen kann. Wir klären das – und nehmen Ihnen den ganzen Behördenweg ab.
Bei rund 616.000 Einwohnern in Leipzig ist die Nachfrage groß; wir sorgen dafür, dass Ihr Antrag der Prüfung standhält.
Zuständig ist in Leipzig Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Leipzig. Wir kennen die Anforderungen nach § 40 Abs. 4 SGB XI, bereiten Begründung und Kostenvoranschlag auf und reichen den Antrag in Ihrem Namen ein – damit er auf Anhieb durchgeht.
Gerade bei Pflege- und Seniorenumzügen in Leipzig zählt Ruhe. Wir arbeiten behutsam und in enger Abstimmung mit Angehörigen und Pflegedienst.
→ Alle Details zu: Umzug bei Pflegegrad · Anderer Kostenträger in Leipzig?
Häufige Fragen
Zuständig ist in Leipzig Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Leipzig. Nach § 40 Abs. 4 SGB XI bereiten wir Begründung und Kostenvoranschlag auf und stellen den Antrag für Sie.
Ja, wir sind in Leipzig im Einsatz und führen den Umzug mit eigenem, geschultem Team durch.
Nein – in Leipzig ist die Beratung gratis. Bezahlt wird nur der bewilligte Umzug, in der Regel durch den Kostenträger.
Kostenlose Erstberatung
Wir prüfen Ihre Ausgangslage kostenlos und übernehmen anschließend den kompletten Antrag – inklusive Begründung, Kostenvoranschlag und Abstimmung mit der zuständigen Stelle.