Pflegekasse · § 40 Abs. 4 SGB XI · Langwedel
Antrag, Abstimmung mit Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Langwedel und Durchführung – aus einer Hand. Kostenlose Erstberatung für Menschen in Langwedel.

Ob Antrag oder Umzugstag – in Langwedel bekommen Sie beides aus einer Hand. Kostenträger ist Pflegekasse (§ 40 SGB XI, bis zu 4.180 €); die Abstimmung mit Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Langwedel übernehmen wir für Sie.
Sie möchten in Langwedel Ihren Umzug über Pflegekasse finanzieren lassen? Wir übernehmen den kompletten Weg – von der Anspruchsprüfung über den Antrag (§ 40 Abs. 4 SGB XI) bis zur Durchführung in Langwedel.
Langwedel mit seinen rund 14.689 Einwohnern gehört zu den Orten, in denen wir regelmäßig bezuschusste Umzüge begleiten.
In Langwedel läuft Ihr Antrag über Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Langwedel. Wir übersetzen die Vorgaben (§ 40 SGB XI) in einen prüffesten Antrag und behalten die Fristen im Blick.
In Langwedel planen wir den Umzugstermin so, dass die Bewilligung rechtzeitig vorliegt und keine doppelte Miete anfällt.
→ Alle Details zu: Umzug bei Pflegegrad · Anderer Kostenträger in Langwedel?
Häufige Fragen
Zuständig ist in Langwedel Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Langwedel. Nach § 40 Abs. 4 SGB XI bereiten wir Begründung und Kostenvoranschlag auf und stellen den Antrag für Sie.
Ja. Langwedel gehört zu unserem Einsatzgebiet – für die Bedarfsermittlung kommen wir zu Ihnen oder klären die Details telefonisch.
Erstberatung und Antragsvorbereitung sind in Langwedel kostenlos; vergütet werden wir über den bewilligten Umzug.
Kostenlose Erstberatung
Wir prüfen Ihre Ausgangslage kostenlos und übernehmen anschließend den kompletten Antrag – inklusive Begründung, Kostenvoranschlag und Abstimmung mit der zuständigen Stelle.